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bis zum 20. Mai 1767, von welchem Tage wenigstens die Abrechnung datirt ist. Ob dieser Tag zugleich der Tag der Einweihung der Kirche gewesen, ist nicht ersichtlich.

Das Schiff der alten Kirche — um darüber auf Grund einer freilich höchst ursprünglichen Zeichnung nebst dazu gehörigen Angaben einige Notizen mitzutheilen — war nur um die beiden Seitenmauern breiter, als der Kirchthurm; nämlich 27 Fuß breit, ferner 44 Fuß lang und 28 Fuß hoch, das Dach außerdem 16 Fuß. Im Osten war das Chor mit dem Lucienthürmchen angebaut, und zwar 22. Fuß lang, 22 Fuß breit und 23 Fuß hoch, das Dach wiederum extra 14 Fuß hoch. Im Chor stand der Altar mit einem sakristeiartigen Raum dahinter, während die Kanzel zwischen Chor und Kirchenschiff angebracht war. Kanzel und Altar, letzterer mit dem Bildniß des gekreuzigten Heilandes geschmückt stammten nicht etwa noch aus der katholischen Zeit, sondern waren 1684 von der lutherischen Gemeinde beschafft worden. Auf der Mittagsseite des Kirchenschiffes war in dessen ganzer Länge ein Anhang angebaut worden, 44 Fuß lang, 14 Fuß breit und nur 11 Fuß hoch. Ein Anbau auf der Nordseite, mit dem Chorende anfangend, 14 Fuß lang, 10 Fuß breit und 6 Fuß hoch, war das sogenannte Kreuzhäuschen mit dem Erbbegräbniß der Besitzer des sattelfreien Gutes Hof, welche diesen Anbau in Stand halten mußten. — Die neue Kirche dagegen, außer dem Thurm ohne jeglichen Anbau, ist 73 Fuß lang, 44 Fuß breit und mit dem Fundament 40 Fuß hoch, das Dach extra 22½ Fuß, alles nah damaligem Maße berechnet. – Die Gesammtkosten des Kirchenbaues betrugen 8564 Rthlr. 52 Albus und 8 Heller, von denen bei der Rechnungsablage am 20. Mai 1767 erst 4708 Rthlr. 57 Albus und 10 Heller als eingenommen berechnet werden konnten, darunter die freiwilligen Gaben und die Umlage von 3000 Rthrn. von Seiten der Gemeinde, sowie als Ertrag der Collekte netto 741 Rthlr. 79 Albus und 6 Heller. In Betreff der restirenden Bauschuld wurde beschlossen, abermals 1000 Rthr. auf die Gemeinde umzulegen und für das dann noch Fehlende Anleihen zu machen. Erst durch den Verkauf des Pfarrgutes Wiedenhof Geilhausen wurde die völlige Abtragung der Kirchenbauschuld — freilich aus dem Pfarrvermögen — ermöglicht.

Gegen das Ende des Baues, nämlich im Frühjahr 1767, traf die Gemeinde ein harter Schlag: das Gewitter schlug in den Kirchthurm und beschädigte ihn arg. Allein es war kein Geld vorhanden, den Schaden auszubessern; man musste sich mit der aller nothdürftigsten Reparatur begnügen und verschob das Weitere auf künftige bessere Zeiten.

Empfohlene Zitierweise:
Josua Julius Garschagen: Die evangelische Gemeinde Rosbach a. d. Sieg. Albert Pfeiffer, Solingen 1884, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GarschagenRosbach1884.pdf/25&oldid=- (Version vom 7.4.2021)