Seite:GarschagenRosbach1884.pdf/14

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Amtmann — ich meine, diese Vermuthung liegt nahe und hat nach dem oben Gesagten viel Wahrscheinlichkeit für sich — jene Prozession wahrgenommen, einen Eilboten abgefertigt und in seinem Schreiben an Pastor Mittler die herzoglichen Erlasse, deren Inhalt oben kurz angegeben wurde, in Erinnerung gebracht oder ihrem Kern nach mitgetheilt haben?! — Es würde das für Mittler und seine Gemeinde ein willkommener und völlig genügender Grund gewesen sein, nicht nur die Frohnleichnamsprozession als mit dem herzoglichen Verbot in Widerspruch stehend für die Folgezeit abzustellen, sondern sich nunmehr offen zu den evangelischen Grundsätzen der Reformation zu bekennen, welchen sie mehr oder weniger bereits zugethan waren. Genug, die bisherige katholische Gemeinde Rosbach kehrt am Frohnleichnamstage 1571 als Gemeinde der Reformation von Hurst zurück und kann unter Herzog Wilhelm IV., immer mehr und mehr durchdrungen von dem evangelischen Geist, dem sie vollen Einlaß gewährt hat, im Frieden sich erbauen auf dem Grunde der Apostel und Propheten, da Jesus Christus der Eckstein ist.[WS 1]

Mittler stirbt im März des Jahres 1614, und auf ihn folgt als lutherischer Pastor zu Rosbach Johannes Montanus. Das Churfürstlich-Brandenburgische Placitum wird für ihn bereits unterm 29. April desselben Jahres ausgefertigt. Dieses Collations-Patent, in seiner Herkunft durch die Wirren des Erbfolgestreites erklärlich, liegt im Original im Kirchenarchiv vor und lautet, wie folgt:

„Des Churfürsten auch Churfürstin zu Brandenburg in Preußen, zu Jülich, Cleve, Berg, Herzogs auch Herzogin bevollmächtigter Gewalthaber, von Gottes Gnaden: ‚Wir, Georg Wilhelm, Markgraf zu Brandenburg, in Preußen, zu Jülich, Cleve, Berg, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Crossen und Jägerndorf Herzog, Burggraf zu Nürnberg, und Fürst zu Rügen, Graf zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein, thun kund und fügen Euch, unseren lieben getreuen Amtmann, Rentmeister, Gerichtsschreiber, Scheffen, Geschworenen unseres Amts Windeck, insonderheit aber Kirchmeistern und allen andern gemeinen Kirchspielsleuten zu Rosbach zu wissen: Demnach in abgelaufenem Monat März Johannes Mittler, gewesener Pastor daselbst zu Rosbach mit Tod abgegangen, und daher Uns alsolche erledigte Pastorei einem andern zu Gnaden zu conferiren anheimgefallen, das Wir darum Vorweiser dieses Johannes Montanus auf sein und Euer, der vorgenannten Kirchmeister und Kirchspielsleuten, unterthänige Bitte und suppliciren, mit jetzt genanntem Pastorat gnädiglich providirt und versehen, providiren und versehen hiermit und in Kraft dieses. Und beurhlen demnächst Euch allen und Jedem Obiges, und wollen, das Ihr

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vgl. Eph. 2,20.
Empfohlene Zitierweise:
Josua Julius Garschagen: Die evangelische Gemeinde Rosbach a. d. Sieg. Albert Pfeiffer, Solingen 1884, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GarschagenRosbach1884.pdf/14&oldid=- (Version vom 15.4.2021)