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an die römische Kirche gebunden, war dieser durch seine persönlichen, wie durch seine Regententugenden gleich ausgezeichnete Fürst der in seinen Landen immer weiter um sich greifenden Reformation von Herzen zugethan. sein Erzieher und späterer Rathgeber war der gelehrte Rechtslehrer, Theologe und Staatsmann Conrad von Heresbach bei Mettmann, der Freund des Erasmus von Rotterdam und später Melanchtons, den er auch bei Hofe einführte, und der seitdem dem Herzog bei Durchführung der Reformation in seinen Landen mehrfach mit gutem Rath zur Seite gestanden hat. Herzog Wilhelm hob die geistliche Gerichtsbarkeit auf, verbot bei Todesstrafe die Veröffentlichung der päpstlichen Bullen, hielt von seinem Lande die Jesuiten fern, nahm die im Auslande verfolgten Protestanten, z. B. die wallonischen Flüchtlinge, welche ihres evangelischen Glaubens wegen 1545 nach Wesel kamen, obwohl es dem Kaiser nicht angenehm war, schützend in seine Lande auf, war ein Gegner der Ehelosigkeit der Priester, der Austheilung des Abendmahles unter einer Gestalt, namentlich auch der Prozessionen u. s. w. Im Jahre 1556 befahl er allen Geistlichen, das Wort Gottes rein und lauter zu predigen. Da sonach der Herzog selbst der Reformation von Herzen zugethan war, so bestrebten sich mehr oder weniger auch die herzoglichen Beamten, die Erlasse, welche zu Gunsten der Augsburgischen Confession gegeben wurden, zur Geltung zu bringen. — Leider verfiel dieser treffliche Fürst während der letzten Jahre seiner Regierung in Folge einer schweren Krankheit in solche Geistesschwäche, das eine Regentschaft der Stände nothwendig wurde.

Ihm folgte sein schwachsinniger Sohn, der unglückliche Johann Wilhelm (1592—1609). Seine Gemahlin war die vielgenannte Jakobe von Baden, welche in der ersten Zeit der Erkrankung ihres Gemahls für ihn die Zügel der Regierung ergriff, dann aber römischen Anklagen und Ränken weichen mußte. Johann Wilhelm war ein eifriger Verfolger der Juden, Zigeuner und Heiden. Erwähnenswerth ist ein von ihm erlassenes, heute noch vielfach übertretenes Verbot gegen den Gebrauch von Schußwaffen bei Hochzeiten aus dem Jahre 1608.

Nach seinem Tode am 25. März 1609, also während der letzten Jahre der Amtswirksamkeit Mittlers in Rosbach, entspinnt sich der 57 Jahre dauernde sogenannte Erbfolgestreit , welcher schließlich damit endete, das zunächst der Churfürst Johann Sigismund von Brandenburg und der Pfalzgraf Philipp Ludwig, oder für diesen sein ältester Sohn Wolfgang Wilhelm, die ererbten Länder, darunter auch das Herzogthum Berg, gemeinschaftlich regierten, dann aber die Herzogthümer Jülich und Berg an Pfalz-Neuburg fielen, und dadurch Wolfgang Wilhelm aus dem Pfalz-Bayrischen

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Josua Julius Garschagen: Die evangelische Gemeinde Rosbach a. d. Sieg. Albert Pfeiffer, Solingen 1884, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GarschagenRosbach1884.pdf/12&oldid=- (Version vom 6.4.2021)