Strafbestimmungen stattfindet. Grobe Vergehen gegen das Sittengesetz sind durch die alttestamentliche Sühnanstalt nicht zu tilgen, sofern bewußt geschehn, Num. 15, 29–31. Der Schuldige soll ausgerottet werden aus seinem Volk. Vgl. z. B. Leviticus 24, 16 (die Steinigung des Fluchers); Jos. 7, 25 (Achan gesteinigt und verbrannt); Deut. 13, 10 (die Steinigung der falschen Lehrer und Propheten); Levit. 20, 2 (Steinigung derer, die ihre Kinder dem Moloch opfern); v. 27 (der Wahrsager und Zeichendeuter); Levit. 24, 14 v. 16 (der Flucher und Lästerer); Num. 15, 35. 36 (der Sabbathschänder); Deut. 21, 18–21 (der ungehorsamen Söhne); Deut. 22. 21 (der Dirnen, die bei der Ehe nicht als Jungfrauen erfunden sind); Lev. 20, 10 (der Ehebrecher). – Über den Ausdruck „ausrotten“ vgl. Lev. 20, 18; Exod. 31, 14; Levit. 20, 17; 18, 29. Israel ist ein heiliges Volk, Lev. 26, 12, darum sollen nicht Greuel bei ihm vorkommen, wie bei den Heiden; es ist aber auch ein halsstarrig Volk, Exod. 32, 9, darum muß, um sie zu erziehen, die Strenge des Gesetzes hervortreten, und die Furcht waltet vor. Ganz anders ist der Geist des Neuen Testaments, Luk. 9, 55. Andrerseits findet sich wieder, auch aus pädagogischen Gründen, ein Nachlaß der strengen sittlichen Forderungen. Es sind mehrere Weiber zugelassen, wie sich das nicht allein bei den Patriarchen, sondern selbst im Gesetz Mosis als nicht unzulässig findet, Deut. 21, 15. Ebenso ist die Scheidung von einem Weibe nur an ein gewisses formelles Verfahren, an einen Scheidebrief, gebunden. Das beseitigt JEsus im Neuen Testament und stellt die volle Strenge der sittlichen Idee wieder her, Matth. 19, 8.
Soviel zur Charakterisierung des mosaischen Gesetzes, um seine Bedeutung in der Ethik möglichst allseitig würdigen zu können.
Es ist ein Spiegel (Vorschrift, ὑπογραμμός, Vorlage zum Zeichnen, Muster, nach dem der Mensch sich bilden soll), darin der Mensch erblickt, wie das Bild Gottes in ihm gestaltet sein muß. Das Wort „Gesetz“ wird im historischen Sinn genommen und bezeichnet den Teil der Offenbarung, welcher vorzugsweise Gesetz ist, aber auch Verheißung enthält, 5. Mos. 31, 26: das Buch des Gesetzes (die 5 Bücher Mosis), Joh. 1, 46; Ps. 1, 2; Ps. 19, 8; Ps. 119. Die letzten Stellen
Friedrich Bauer: Christliche Ethik auf lutherischer Grundlage. Selbstverlag der Missionsanstalt, Neuendettelsau 1904, Seite 73. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedrich_Bauer_-_Christliche_Ethik_auf_lutherischer_Grundlage.pdf/86&oldid=- (Version vom 1.8.2018)