Seite:Friedrich Bauer - Christliche Ethik auf lutherischer Grundlage.pdf/298

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

beim Gelingen bringen zu wollen. Es mag ja freilich auch in diesem Fall das Obengesagte zutreffen: es wird aber im allgemeinen ein zweites Moment das hervortretende sein, das pädagogische; damit kommt zugleich etwas Gesetzliches in das Christenleben. An und für sich würde ein Christ, mit dem es recht steht, sich Gott, der sein Gebet erhört hat, schon von selber zu Dank verpflichtet fühlen, auch ohne Gelübde. Und dann würde in sein Verhältnis zu Gott noch kein gesetzliches Moment treten, denn der Dank würde ganz dem ethischen Verhältnis entsprechen von Gnade und Liebe und Gegenliebe. Weil aber die Erfahrung den Christen lehrt, daß die Bitte zwar heiß und innig ist in der Not, daß aber der Dank sehr oft vergessen und übersehen wird, so fixiert nun der Christ die ihm vorschwebende Dankeserweisung in Form eines Gelübdes. Er will sich selbst vor Vergeßlichkeit und Undank, vor Abschwächung und Minderung der Dankbarkeit bewahren.

 Der pädagogische Charakter zeigt sich auch bei gewissen Enthaltungsgelübden. Es kann nämlich beim Christen von seinem früheren natürlichen Zustande her, aus seiner Vergangenheit außer und vor Christo, eine besondere Versuchung hereinragen in seinen gegenwärtigen Christenstand, die ihm immer und immer wieder gefährlich und ein Anlaß zur Sünde werden kann. Aber weil es sich um an und für sich erlaubte Dinge handelt, kann der alte Mensch immer wieder die Freiheit zum Deckmantel der Bosheit brauchen. Da entschließt sich der Christ, mit jenen Versuchungen zu brechen. Er thut es dadurch, daß er sich entschließt und durch ein Gelübde selbst bindet, auf jene an und für sich erlaubten Genüsse zu verzichten, welche für ihn, nach seiner besonderen Individualität, versuchlich geworden sind. Es ist dies zwar ein gesetzliches Moment, aber doch mit der Freiheit nicht unverträglich, weil es kein an und für sich notwendiger Verzicht ist, den der Christ sich auferlegt. Verwandt damit ist, was Matth. 18, 8–9 vom HErrn empfohlen wird.

 Es ist also auch unter diesem Gesichtspunkt der Selbstzucht, die der Christ sich auferlegt zum Zweck seiner sittlichen Förderung, das Gelübde auch innerhalb der christlichen Freiheit möglich. Das hat pädagogischen Wert und ist unverwerflich und zwar das Gelübde nach der doppelten Seite des Versprechens einer Leistung oder einer Enthaltung von einem Genuß, zu der man auch nicht verpflichtet ist. – Man darf nun aber die Kraft des Gelübdes in diesem Sinn auch nicht überschätzen. Es ist eine unter Umständen heilsame Bindung des Willens