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Gnade, Vergebung der Sünden und ewiges Leben verdienen. Solchen verderblichen Wahnglauben zerstört zu haben, ist das Hauptverdienst der Reformation, cf. Aug. Art. XXVII M. S. 60, 36 mit Berufung auf Matth. 15, 9; Apol. Conf. N. pag. 208; Form. Conc. II M.. pag. 644, 20.

 Es ist zu beachten, daß nicht der selbsterwählte Gottesdienst verworfen ist, sondern der, der in der Meinung geschieht, daß man damit Gottes Gnade und Vergebung der Sünden verdienen wolle, zur Schmach des Leidens Christi. Es ist zwar der selbsterwählte Gottesdienst mit der falschen Askese verworfen, Kol. 2, 18. 23; es ist aber der Wahn gemeint, daß man durch selbsterwählte Übungen eine Stufe der Heiligkeit ersteige wie die Engel und dann unter der Maske der Demut in den abscheulichsten geistlichen Stolz verfällt. Damit ist der Mißbrauch derjenigen Askese gestraft, welche meint, dadurch Gottes Gnade zu verdienen und eine Stufe der Heiligkeit zu ersteigen, während man von dem Grund des Heils in Christo abkommt. Damit sind aber die in der Freiheit des Christenmenschen stehenden asketischen Übungen, die Mittel zum Zweck sind und die ja nicht geboten, sondern frei erwählt sind, nicht verworfen. Der Mißbrauch liegt nahe und Gefahr hat der Weg der Askese; aber damit ist die Sache selbst nicht verwerflich noch undienlich.


§ 71.
Die Formen der Askese resp. der praxis pietatis.

 1. Das Fasten. Fasten ist die teilweise oder gänzliche Enthaltung von Speise und Trank oder von besonders nahrhaften und üppigen Speisen auf bestimmte Zeit.

 а. Das Fasten erscheint in der heiligen Schrift oft als der natürliche, unwillkürliche Ausdruck trauriger Gemütsstimmung. Große Niedergeschlagenheit, schmerzliche Gemütsbewegung bringen naturgemäß einen Verzicht auf den Genuß leiblicher Nahrung mit sich. In diesem Sinn ist das Fasten ein halb freies, aber doch im Grunde mehr unwillkürliches Thun, keine Folge eines freien Entschlusses. In diesem Sinn spricht z. B. der HErr vom Fasten, Mark. 2, 19; Matth. 9, 14. Dieselbe Bedeutung, nur in vertiefter Weise, hat das Fasten, wenn es unwillkürliche Wirkung und Äußerung der Bußtrauer ist, Dan. 9, 3; 2. Sam. 12, 16.

 b. Hievon ist zu unterscheiden die freiwillige Übung des Fastens, z. B. in Verbindung mit der Buße; denn in diesem