Seite:Friedrich Bauer - Christliche Ethik auf lutherischer Grundlage.pdf/224

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

welche wichtiger und heiliger sind als der Nationalverband, z. B. die der Kirche. –

 Es ist schön und lieblich, sein Vaterland lieben und ihm alle Treue erweisen; Vaterlandsverräter waren von jeher mit der verdienten Verachtung gestraft. Jeder edle Mensch, geschweige der Christ liebt sein Vaterland. Es ist Pflicht, für dasselbe Gut, Leib und Leben zu opfern, wenn es in Gefahr ist. Es gibt unter Heiden und Christen leuchtende Beispiele von Patriotismus und Vaterlandsliebe. Das Vaterland verlassen und meiden zu müssen ist großer Schmerz. Israel war in der Fremde, in Ägypten, im Exil zu Assyrien und Babel. Es hat dies als die schwerste aller Strafen empfunden, Ps. 137. Das Vaterland umschließt alles, was dem Menschen im Irdischen teuer ist, ja vielleicht auch im Geistlichen. – Doch hat der nationale Sinn und die Vaterlandsliebe eine Grenze. Einen Nationalhaß billigt und fördert das Christentum nicht. Es steht über dem Vaterland und der Volksgemeinschaft eine höhere Gemeinschaft: die der christlichen Kirche, eine geistliche Verwandtschaft durch den Glauben, die mehr ist als die leibliche, und ein Vaterland, das besser und allen Christen gemein ist, das himmlische Vaterland. Des Christen Herz geht über die Grenzen der eigenen Nation hinaus, doch ist der Christ weit entfernt von dem kalten und herzlosen Kosmopolitismus solcher Menschen, die kein Vaterland haben oder haben wollen. (Rote, goldene, schwarze Internationale.)

 B. Die Staatsgemeinschaft.

 1. Entstehung des Staates. Wenn ein Volk aus dem einfachen Naturleben einer Horde oder aus den patriarchalischen Zuständen heraustritt und feste Wohnsitze und Kultur annimmt, so ist eine Verfassung mit irgend einem festen Regiment und eine Rechtsordnung nötig. Wo ein Volk zu einer solchen Verfassungs- und Rechtsgemeinschaft organisiert ist, da ist ein Staat. „Staat“ ist abgeleitet von einem modernen Wort aus dem Französischen „l’état“; wofür man auch noch in der Reformationszeit zu sagen pflegte „Reich“. Unter „Staat“ verstehen wir also das aus der Volksgemeinschaft hervorgegangene, aber nicht notwendig auf sie beschränkte, rechtlich geordnete Gemeinwesen, innerhalb dessen der Mensch als Glied der menschlichen Gemeinschaft die Zwecke seines irdischen Daseins erfüllt. Die Volksgemeinschaft ist also die Naturbasis der Rechtsgemeinschaft des Staates, und so werden wir immer die Staatenbildung in Verbindung und zeitlichen Zusammenhang zu stellen haben mit der Genesis 11 erzählten