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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6
Ein Kunstprozeß vor dem Breslauer Schöffengericht. Böcklin–Muther

Professor Dr. Muther, hat zugegeben, den inkriminierten Artikel in der illustrierten Zeitschrift „Der Tag“ verfaßt und seine Veröffentlichung bewirkt zu haben. In diesem Artikel wird dem Privatkläger, Carlo Böcklin, der Vorwurf der Fälschung und des Betrugs gemacht. Er wird beschuldigt, Bilder als von der Hand seines Vaters gemalt, ausgestellt und verkauft zu haben, obwohl sein Vater entweder gar nicht oder nur durch Anfertigung einer Skizze an der Herstellung dieser Bilder beteiligt war. Es ist weiter behauptet worden: der Privatkläger betreibe des Geldes halber Massenproduktion und gebe diese Bilder als Werke seines Vaters aus. Es ist dem Privatkläger ferner Vatermord vorgeworfen und gesagt worden, daß er den Namen seines Vaters schände. Daß dies schwere Beleidigungen sind, kann keinem Zweifel unterliegen. Die bona fides (gute Glaube) soll dem Angeklagten von vornherein zugestanden werden. Allein, da die Anklage nicht auf Grund des § 187, sondern des § 186 des Strafgesetzbuches erhoben ist, so kommt dies hierbei nicht in Betracht. Der Gerichtshof hat den Wahrheitsbeweis auf die Behauptungen des Angeklagten, d. h. auf die Venetianische Ausstellung beschränkt. Der Gerichtshof ist nun auf Grund der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, daß dem Angeklagten der Wahrheitsbeweis vollständig mißglückt ist. Die Zeugen von Tschudi, Röbbecke, Landsinger, Knoppf und Müller-Coburg haben die fünf bis sechs Bilder, deren Echtheit angezweifelt war, im Atelier des Arnold Böcklin gesehen zu einer Zeit, als Carlo noch gar nicht Maler war. Diese Bekundungen sind von den anderen Zeugen, die sich im übrigen nur gutachtlich geäußert haben, nicht widerlegt worden. Von dem Falle Hermes hat der Privatangeklagte erst Kenntnis erhalten, nachdem er seinen Artikel veröffentlicht hatte. Dieser Vorgang, der sich der Prüfung des Gerichts entzieht, kann daher dem Angeklagten nicht zugute kommen. Der Gerichtshof gesteht dem Angeklagten

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 84. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/88&oldid=- (Version vom 31.7.2018)