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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6
Ein Kunstprozeß vor dem Breslauer Schöffengericht. Böcklin–Muther

zu können. Sehr bald verbreitete sich die Kunde, daß der Alte keineswegs alles produziere, sein Sohn Carlo sei nicht mehr Sekretär, sondern sein Mitarbeiter. Als ich am 17. Januar 1901 die Nachricht von dem Tode Böcklins erhielt, geriet ich in tiefste Erregung. Ich habe dieser meiner Seelenstimmung in einer an demselben Abend gehaltenen Gedenkrede Ausdruck verliehen. Um so mehr war ich empört, als ich im März 1901 nach Venedig kam und dort Sudeleien sah, die als echte Böcklins ausgegeben wurden. Eine förmliche Wut überkam mich. Ich hielt es für meine Pflicht, die Schmach, die nach meiner festen Überzeugung dem Altmeister angetan war, zu beseitigen und sein Bild der Kunstgeschichte rein zu erhalten. Deshalb habe ich den inkriminierten Artikel geschrieben. Es ist ja schwer, mit mathematischer Gewißheit den Beweis zu führen, daß ein Bild gefälscht sei. In diesem Falle ist aber mein Verdacht wenigstens bezüglich des „Polyphem“, der „Vision“ und der „Meeresidylle“ vollständig bestätigt worden. Es ist auch nachgewiesen worden, daß man Bilder als von der Hand des Meisters gemalt ausstellte, die von diesem gar nicht mehr hergestellt sein konnten. Ich wollte, daß Arnold als einer der größten Künstler und als hervorragender Mensch für alle Zeiten in der Geschichte fortlebt. Ich sah aber, daß man in der Familie Böcklin daran geht, den Namen des großen Meisters zu verunglimpfen. Deshalb fühlte ich mich genötigt, den Artikel, wie geschehen, zu schreiben. Ich bin kein Jurist. Wenn ich in der Form gefehlt haben sollte, so muß ich die Strafe auf mich nehmen. Wie Ihr Urteil auch ausfallen möge, ich habe jedenfalls das Bewußtsein, der Kunst einen großen Dienst geleistet zu haben. Eine beleidigende Absicht hat mir fern gelegen. Allein ich mußte Carlo beleidigen, um Arnold zu schützen. – Nach etwa halbstündiger Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende, Amtsgerichtsrat Domanski, folgendes Urteil: Der Privatangeklagte,

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/87&oldid=- (Version vom 31.7.2018)