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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6
Ein Kunstprozeß vor dem Breslauer Schöffengericht. Böcklin–Muther

Prozeß Carlo Böcklin ist. Leider ist der Wahrheitsbeweis auf die Venetianische Ausstellung beschränkt worden. Aber es ist doch über den Fall Hermes Beweis erhoben und festgestellt worden, daß Carlo Böcklin eingestanden hat, er habe eine Fälschung und einen Betrug begangen. Carlo Böcklin verkaufte an Hermes & Co. den „heiligen Hain“ für 15 000 Franks und bescheinigte, das Gemälde sei ein echter Böcklin, es sei ausschließlich von der Hand seines Vaters gemalt. Carlo Böcklin wußte, daß er einen Betrug beging. Er wußte ebensogut, wie die Kunsthändler Hermes & Co. in Frankfurt a. M., daß für 15 000 Franks ein echter Böcklin nicht zu haben sei. Dafür spricht ja schon der Umstand, daß Hermes & Co. das Gemälde für 39 500 Mark weiter verkauft haben. Carlo Böcklin, in die Enge getrieben, wollte zunächst beeiden, daß das Gemälde ausschließlich von der Hand seines Vaters sei. Als er aber den Eid leisten sollte, da lehnte er ihn ab und bequemte sich zu dem Geständnis, er sei allerdings bei der Herstellung des Gemäldes mit tätig gewesen. Hoher Gerichtshof! Ein Mann, der offen zugibt, daß er eine Fälschung und einen Betrug begangen habe, der ist moralisch gerichtet, und von dem kann man auch annehmen, daß er auch noch andere Fälschungen begangen hat. Auf der einen Seite steht ein Mann, der in der Gelehrtenwelt einen großen Namen hat, und der über einen Künstler von Weltruf seine schützende Hand gebreitet hat, damit sein Name nicht weiter geschändet werde, und auf der anderen Seite steht ein Mann, der allerdings den Namen Böcklin trägt, im übrigen aber lediglich imstande ist, mit einem Pinsel irgendeine Sudelei auf die Leinwand zu werfen. Aber abgesehen von dem Fall Hermes, so ist doch die Aussage des Professors Schwartz, dem fünf Bilder bekannt sind, an deren Herstellung Carlo Böcklin mit tätig gewesen ist, geradezu vernichtend. Ich will ohne weiteres zugeben, daß Neunzehntel der Bilder, die in der Venetianischen Ausstellung aufgehängt waren, von

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 79. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/83&oldid=- (Version vom 1.8.2018)