mir mein Urteil gebildet. Fünf Jahre lang habe ich diese Sachen wie andere Erlebnisse bei mir gehabt, es war gar kein Grund vorhanden, mich irgendwo mit der Angelegenheit zu beschäftigen. Ich habe ja auch von der Ehe gar nichts geschrieben. Harden erörterte hierauf eingehend die einzelnen Artikel, um zu zeigen, daß die darin gesuchten Beleidigungen nicht ausgesprochen seien. Er wendete sich u. a. dagegen, dạß nur er es gewesen sei, der von einer Kamarilla gesprochen habe. Ich habe im Gegenteil, so etwa fuhr Harden fort, nie etwas von einer Kamarilla in die Welt gebracht. Dutzende von andern Zeitungen haben lange Zeit vorher schon etwas von einer Eulenburg-Kamarilla veröffentlicht. Ob eine Kamarilla bestand oder nicht, wird schwer nachzuweisen sein, denn solange es Höfe gibt, wird sich niemand bereit finden zu beeiden, daß es eine Kamarilla gibt. Das Wesen einer solchen besteht ja gerade darin, daß sie unsichtbar ist. Eine Kamarilla wird natürlich nicht im Telephonbuch zu finden sein. Ebenso wie meine politischen Gegner mitunter Tatsachen veröffentlichen, deren Richtigkeit sie vor Gericht nicht beweisen können, so ist es auch in diesem Falle sehr schwer, in derartigen Dingen einen vollgültigen Beweis zu erbringen. Wenn z. B. jemand schreibt, ein Minister ist aus diesem oder jenem Grunde gegangen, und er soll dies vor Gericht beweisen, so wird es heißen, er ist aus Gesundheitsrücksichten gegangen. – Der von mir in dem bekannten „Nachtgespräch“ gebrauchte Ausdruck „der Süße“ kann zwar für den so Genannten ein gewisses unangenehmes Gefühl verursachen, niemals aber beleidigen. Wenn man sich die moderne satirische Literatur ansieht, so wird man noch ganz andere, viel schärfere Ausdrücke finden, ohne daß mit diesen belegte Personen sich beleidigt fühlen können. Der Angeklagte wendete sich ferner dagegen, daß von seiten des Fürsten Eulenburg und des Grafen Moltke in der Verhandlung behauptet worden sei, es hätte sich bei den vielfachen Unterredungen zwischen dem Fürsten Eulenburg und dem französischen Herrn Lecomte
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 329. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/337&oldid=- (Version vom 26.3.2024)