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in den holen Weg des Dorffs sencket. Der gar geraume Pfarr-Hof stehet der Kirche gegen über, gleichfalls erhaben und uneben, wie die übrigen meisten Gebäude, und hat durch die milde Fundation des Stück Ackers auf dem Haynberge, so von dem sel. Hrn. Georg Marchen, Churfl. Sächs. Hof-Apothecker und Raths-Verwandten zu Dreßden herrühret, die zuvor geringe Haußhaltung a. 1649. mercklich verbessert und vermehrt bekommen,[1] zumahl, da die Befreyung des Pastoris, in Ansehung der Onerum, a. 1651, darauf erfolget.[2]


  1. Der sel. Herr Fundator schreibt in dem ausgefertigten Instrument: Demnach er am 22. Oct. a. 1643. von Hanßen Lißbergern ein Viertel einer Hufen Landes von Haneberg an biß an die Straße — dem Hospital-Amt S. Materni zu Lehn gehörig, an sich erkaufft, daßelbe auch vollständıg bezahlt — nachmahls aber befunden, wie die Pfarr zu Plauen — ein schlechtes Einkommen hätte, und sich der Priester daselbst mit einem wenigen behelffen müste, Als hätte er bey sich beschloßen, weil der Allerhöchste aus seinem reichen milden Seegen ihm ein Stücklein Brodts in Gnaden zugeworffen, gedachte Kirche zu Plauen, und deroselben bestellten Evangelischen Priester zu seinem beßern Auskommen auch mit etwas zu bedencken etc. Wolte daher, aus sonderbahrer zu dem H. tt>Ministerio tragenden Affection — zu Beförderung des allein seligmachenden Wortes GOttes und unserer Evangel. Lutherischen Religion oberwehntes sein von Hanßen Lißbergern erkaufftes Stück- oder Viertel-Acker wit aller Freyheit und Gerechtigkeit — der Kirche zu Plauen, — durch eine Donation unter den Lebendigen Erb= und Eigenthümlich übergeben, geschencket — und verordnet haben, daß der Pfarrer sich solches Stück Ackers anmassen, denselben jährlich aufs beste — besaamen, bestellen, und die Früchte davon zu seinen und der Seinigen Unterhalt einsammlen, gebrauchen, und Niemand davor Red oder Antwort zu geben schuldig seyn solte etc. Dreßden am 27. Nov. 1649.
  2. Herr Marche lebte bey der Donation schon des guten Vertrauens und Hoffnung, es würde die Gemeinde zu Plauen entweder vor sich, ober doch zum wenigsten von der Kirche Vermögen dem Herrn Pfarrer diesen Acker der darauf hafftender Beschwehrungen halber befreien, und derselben benehmen, damit er sich der Nutzung, und darauf künfftig erwachsenden Früchte desto mehr zu erfreuen haben möchte etc. Daß solches fünff Vierthel-Jabr hernach würckl. geschehen, bezeuget folgendes kleine Document: Demnach Herr Georg Marche, des Raths etc. ein Stück Acker nach 8. Schffl. in der Plauischen Flor gelegen, dem Pfarrer daselbst zu Beßerung seiner Besoldung gewidmet und abgetretten, dasselbe aber mit etzlich. oneribus beschwehret, daß wenn der Pfarrer solche künfftig davon entrichten solte, Er dessen nicht viel geniessen möchte, Alß ist auff Rath und Guttachten des Hrn Superint. D. Ægidii Strauchens und E.E. Raths es dahin vermittelt worden, daß die Onera und auf dem Acker würcklich hafftende Gefälle, (ausser dem Viertel decem) auß der Kirche Einkommen von den Vorstehern oder Kirch-Vätern jährlich abgestattet, und also der Pfarr und seine künfftige Successores hiermit verschonet werden sollen. Urkundlich ist dieses von Ihnen unterschrieben etc. Act. Dreßden, den 13. Febr. 1651.
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Christian August Freyberg: Plauische Kirchengeschichte. , Dresden 1737, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freyberg_Plauische_Kirchengeschichte_1737.pdf/4&oldid=- (Version vom 15.9.2022)