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zu Gunsten der Schweden unterworfenen Hansestädte, ohne ihn zu nennen, entlehnt (oben S. 141 A. 3). Das kurbraunschweigsche Monitum hielt es für wirksamer, an Stelle der speciellen Worte das Instrumentum Pacis allgemein zu citiren. Und das hatte Erfolg. Trier und Cöln erklärten sich bei der Umfrage mit dem Monitum einverstanden, Baiern wollte es sich gefallen lassen, weil es in dem instrumento pacis begründet war, vermeinte jedoch, dass die Handlungsstädte nur generaliter zu benennen wären. Dem trat Pfalz bei, während Sachsen und Brandenburg der Inserirung des Monitums zustimmten. Auch Mainz accedirte ihm, sowol weilen die commercirenden Städte überhaupt benennet, als auch die beigefügte Specialität von sonderlicher Erheblichkeit zu sein scheine. So kam es zu dem Conclusum: es wäre dieses monitum zu inseriren[1].

In seinen Diarien, in welchen G. A. von Münchhausen die während des Frankfurter Aufenthaltes erlebten Ereignisse in weniger formeller Weise für den König und den Geheimen Rath täglich zusammenstellte[2], wiederholt er, dass das zum faveur der Städte Hamburg, Lübeck und Bremen in Vorschlag gebrachte und auf behutsame Weise gefasste additamentum um so weniger Bedenken habe finden können, als der Grund dieser Sache auf dem Instrumento Pacis beruhet[3]. In Hamburg erkannte man zwar die Vorsichtigkeit und Prudenz des Verfahrens an, glaubte aber den Nutzen der Städte nicht hinlänglich gewahrt und bat bei der Revidirung der Monita den Passus „bei ihrer Schiffahrt und Handlung“ zu ergänzen durch die Worte: bei ihrer freyen Schiffahrt und Handlung in- und ausserhalb des Reichs dem Völcker-Rechte und Instrumento Pacis gemäss.

Surland begründete seinen Wunsch insbesondere mit den Erfahrungen Hamburgs im Jahre 1733[4]. K. Karl VI.


  1. Protokolle des Wahlconvents I S. 232 (Cod. ms. Münchh. 41, W. Meyers Vz. III 261).
  2. Ueber sie habe ich ausführlich in dem oben S. 144 A. 4 citirten Aufsatze berichtet.
  3. Diarien (I 139b nach dem Gött. Exemplar) zum 6. Dec. 1741.
  4. Wohlwill, Aus drei Jahrhunderten der Hamburg. Geschichte (Jahrb. der Hamburg. wissensch. Anstalten XIV [1896] Beiheft 5) S. 92 ff.
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand Frensdorff: Das Reich und die Hansestädte. Weimar: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Bd. 20 = 33 , 1899, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Frensdorff_Das_Reich_und_die_Hansest%C3%A4dte_146.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)