Seite:Frensdorff Das Reich und die Hansestädte 139.png

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

zur Erwägung kam, ob nicht auch der Hansestädte in der Friedensurkunde zu gedenken sei, zeigte sich, wieviel Abneigung der Fürstenpartei sich gegen den Bund angesammelt hatte[1]. Zunächst schützte man Unkenntniss ihrer Verfassung vor; man sollte tabulas foederis von ihnen fordern. Braunschweig warnte: die Hansestädte würden ihre tabulas nicht produciren oder doch so, damit man den fucum (Schminke) nicht subodorirte. Aber auch ohne die Kenntniss seiner Urkunden wusste man genug von der Schädlichkeit des Bundes zu berichten. Das Directorium (Magdeburg) rügte, dass er nicht in terminis commerciorum verblieben sei, sondern Fürsten und Herren Verdruss zugezogen habe; Hessen-Darmstadt, das durch den Primarius der Marburger Juristenfacultät Justus Sinolt genannt Schütz vertreten war: der Hanseebund sei jederzeit für formidable und schädlich gehalten, gestehe selbst zu, dass er auf commercia et arma gehe, wie man ja auch wohl erfahren habe, sei von den Kaisern confirmirt, dahero sehr präjudicirlich. Günstig äusserte sich nur Mecklenburg: Dr. Abraham Kayser mahnte, ratione commerciorum müsse man die Hansestädte in Ehren haben, ohne sie wäre alles über und über gegangen, und durch den Handel müsse Deutschland geholfen werden. So wenig er auch dem Streben von Mediatstädten sich zu eximiren das Wort reden wollte, so wünschte er doch eine glimpflichere Behandlung. Dazu kam es denn auch. Denn wenngleich am 19. November 1645 beschlossen wurde: die Hansee-Städte sollen heraussen bleiben; ihre besondere Erwähnung sei eine Neuerung[2], so bot doch der Zusatz, pro forma von den Hansestädten tabulas zu erfordern, die Handhabe zur Correctur des ersten Votums. Der beklagten Unkenntniss der Bundesgeschichte und Verhältnisse half eine von Gloxin vorgelegte Denkschrift ab, die sich im Wesentlichen auf die 1609 zusammengestellte „Verantwortung“ stützte[3]. Bei den erneuten Berathungen im nächsten Jahre war die Stimmung günstiger geworden. Die Reichsstädte hatten sich der Forderung der Hansestädte, dem Friedensschluss per expressum eingerückt zu werden, angenommen[4]


  1. v. Meiern I 791.
  2. Das. I 798. II 113.
  3. Das. II 116 ff., s. oben S. 137.
  4. Das. D. 965.
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand Frensdorff: Das Reich und die Hansestädte. Weimar: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Bd. 20 = 33 , 1899, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Frensdorff_Das_Reich_und_die_Hansest%C3%A4dte_139.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)