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Polizeiordnung auf den Cölner RA. zurückgegangen. Der Ausschuss fand ihn gegenüber dem Uebel, das bekämpft werden sollte, durchaus unzureichend[1]. Nicht bloss Specerei, Erz und Wollentuch bildeten Gegenstand des Monopols; man wusste noch mehr missbräuchliche Geschäfte aufzuzählen als der RA.; das obrigkeitliche Einschreiten gegen die Gesellschaften war ohne Erfolg geblieben, weil die städtischen Behörden, ja auch Beamte in den fürstlichen und kaiserlichen Räthen in mancherlei Beziehungen zu den Gesellschaften und ihren Mitgliedern standen. So sehr danach ein schärferes Auftreten geboten war, so liessen doch dem Wormser Reichstage seine zahlreichen und eiligen Aufgaben nichts anders übrig, als dem Reichsregiment die Beschwerden wegen der „verbotten monopolien, unzimblichen fürkaufen, auch der gesellschaften“ zu überweisen[2]. Das Reichsregiment nahm Denkschriften entgegen[3] und verhörte Sachverständige[4] und erwirkte einen Beschluss des Nürnberger Reichstags von 1523, wonach die Handelsgesellschaften zwar nicht aufgehoben, aber bestimmten Beschränkungen, namentlich in Hinsicht ihres Grundcapitals unterworfen werden sollten[5].

Das Uebel ist damit nicht beseitigt worden. War es überhaupt durch die Gesetzgebung erfassbar, so ist schon in Worms gefragt worden, ob es räthlich sei, es gesetzgeberisch zu bekämpfen. Der Stadtschreiber von Augsburg, Dr. Konrad Peutinger, hatte einen schweren Stand „neben der stedt und kaufleit misgonnern“ gehabt[6]. Aber seine


  1. RTA. II Nr. 30 S. 351 und 360 vom 17. April 1521.
  2. RA. vom 26. Mai 1521 Art. 26 (RTA. II n. 101 S. 737).
  3. Denkschrift von 1523, dem Reichsregiment von Grafen, Herren und gemeiner Ritterschaft übergeben, wendet sich in ihrem 8. Titel gegen die grossen Kaufmannsgesellschaften, gedr. bei Goldast, politische Händel S. 988; J. J. Moser, Anm. zur WC. Franz’ I. Th. II (1747) 156.
  4. Schreiben des Reichsregiments an Augsburg vom 6. Novbr. 1522 und Gutachten von K. Peutinger (Zeitschr. des histor. Vereins f. Schwaben II [1875] S. 190 ff.). Kluckhohn, Aufs. z. Erinnerung an Waitz S. 679. Denkschrift des Dr. Rehlinger von Augsburg, das. S. 695.
  5. Augsburger Chronik des Wilh. Rem z. J. 1523 (Städtechron. XXV, Augsb. Chron. 5 S. 184). Redlich, der Reichstag von Nürnberg 1522-23 (1887) S. 73 ff.
  6. RTA II n. 30 S. 354 Abs. 2; n. 182 S. 842.
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand Frensdorff: Das Reich und die Hansestädte. Weimar: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Bd. 20 = 33 , 1899, Seite 130. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Frensdorff_Das_Reich_und_die_Hansest%C3%A4dte_130.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)