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zu senden. Warum dieses, wenn die Direction nicht wußte, daß den Einwohnern der Fränkischen Kreislande das Lotteriespielen verboten sey? Heißt dieß nicht fremde Unterthanen verführen wollen, landesherrliche, mit Dank von den Einwohnern angenommene, heilsame Verordnungen zu verachten? Und was soll man von einer Lotterie urtheilen, die nach 2 bis 3 schon geschehenen Ziehungen nicht nach ihren Loosen fraget? – Um das Porto zu ersparen, habe ich seit 4 Jahren mehr als 20 Loose zurückbehalten, und nachdem dieselben nicht zur gehörigen Zeit zurückgefordert wurden, zu Fidibus gemacht.

 Die Postämter in Franken wissen also nunmehr, was Briefe an Herrn Alexander Fromm in Ortenberg und Herrn Wiechenhagen in Worms für Angelegenheiten betreffen, und können dieselben an die Behörden abliefern. Jeder vernünftige und biedere Franke bleibe nur dem Vorsatz getreu, sich nicht durch dieß elende Gewerbe prellen zu lassen; so muß dieser Unfug doch endlich aufhören![1]


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Anonym: Fortdauernder Lotterie- und Lotto-Unfug in: Journal von und für Franken, Band 4. Raw, Nürnberg 1792, Seite 353. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Fortdauernder_Lotterie-_und_Lotto-Unfug.pdf/3&oldid=- (Version vom 14.8.2016)
  1. Das Fränkische Kreisedict vom 18 Dec. 1787 verbietet nicht nur Lotto, Classenlotterien und Wettlotterien, sondern überhaupt alles, was diesen [354]