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Congreß deutscher Zeitschriften.


Die Zeitschriften suchen ungeschmälert ihre Reisebewilligung zu erwirken und begeben sich zur betreffenden Behörde.


Die Zeitschriften dürfen reisen; – müssen jedoch ihre entstandenen Blößen vorschriftsmäßig bedecken.


Ankunft der sehnlichst Erwarteten.

(Fortsetzung folgt.)





Redaction: Caspar Braun und Friedr. Schneider. – München, Verlag von Braun & Schneider.
Kgl. Hof- und Universitäts-Buchdruckerei von Dr. C. Wolf & Sohn in München.

Empfohlene Zitierweise:
Kaspar Braun, Friedrich Schneider (Red.): Fliegende Blätter (Band 2). Braun & Schneider, München 1846, Seite 088. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Fliegende_Bl%C3%A4tter_2.djvu/92&oldid=- (Version vom 20.9.2021)