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Zeugenvernehmung.     Fünfzig Personen, die eigentlich von dem ganzen Vorfall nichts wissen, werden vorgerufen und auf das genaueste befragt.


Inzwischen entkömmt Inquisit aus dem Untersuchungs-Gefängnisse.


Der Staatshämorrhoidarius schließt die Acten und sendet sie zum Spruch ein. Die Untersuchung wird wegen Mangel an Beweis aufgehoben und Inquirent erhält einen Verweis quoad formalia


Durch die Anstrengungen bei dieser Untersuchung, welche 18 Monate gedauert, zieht sich der Staatshämorrhoidarius abermals ein gastrisches Fieber zu.



(Fortsetzung folgt.)

Empfohlene Zitierweise:
Kaspar Braun, Friedrich Schneider (Red.): Fliegende Blätter (Band 2). Braun & Schneider, München 1846, Seite 069. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Fliegende_Bl%C3%A4tter_2.djvu/73&oldid=- (Version vom 20.8.2021)