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auch die Arbeiten am Tempel, an den Säulenhallen und wo sonst Bauten nötig sind, in Angriff genommen werden. Das Material dazu soll aus Judaea selbst, aus den anderen Bezirken und vom Libanon entnommen werden, ohne dass irgend eine Abgabe dafür erhoben werden darf. Dasselbe bestimme ich hinsichtlich aller übrigen Arbeiten, die zur Verschönerung des Tempels notwendig sind. 142 Allen Angehörigen des Volkes soll gestattet sein, nach den Gesetzen ihrer Väter zu leben, und es sollen die Ältesten, die Priester, die Tempelschreiber und die Sänger von der Kopfsteuer, der Abgabe für die Krone und jeder anderen Steuer befreit sein. 143 Damit nun die Stadt desto eher wieder bevölkert werde, bewillige ich den Bewohnern derselben und allen, die sich bis zum Monat Hyperberetaios dort niederlassen, Steuerfreiheit für drei Jahre. 144 Auch will ich ihnen den dritten Teil aller Abgaben erlassen, damit sie sich von ihrem Elend erholen können. Ferner setze ich hiermit alle, die aus der Stadt in die Sklaverei geschleppt worden sind, samt ihren Kindern in Freiheit und befehle, dass ihnen ihr Vermögen zurück gegeben werde.“

(4.) 145 Das war der Inhalt dieses Briefes. Weiterhin liess er auch im ganzen Reiche folgende Vorschriften zum Besten des Tempels bekannt machen: „Kein Fremder darf das Innere des Tempels betreten, was ja auch den Juden nach dem Gesetze ihrer Väter nur erlaubt ist, wenn sie entsprechende Reinigungen vorgenommen haben. 146 Niemand darf ferner Fleisch von Pferden, Maultieren, wilden oder zahmen Eseln, Pardeln, Füchsen, Hasen oder anderen Tieren, deren Genuss den Juden verboten ist, in die Stadt einbringen, imgleichen auch die Häute dieser Tiere nicht einführen noch ein derartiges Tier in der Stadt halten, sondern es dürfen nur die zu den Opfern verwendeten Tiere, durch deren Darbringung Gott versöhnt werden soll, in der Stadt vorhanden sein. Wer diese Vorschriften übertritt, hat den Priestern dreitausend

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/81&oldid=- (Version vom 12.12.2020)