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die Götter nur den unterstützten, der für Recht und Billigkeit streite, und solche Männer seien die, welche für des Vaterlandes Freiheit den Kampf nicht scheuten.

(4.) 234 Mit diesen Worten wandten sich die Abgeordneten des Senates, die Volkstribunen Veranius und Brocchus, an Claudius und baten ihn kniefällig, er möge über die Stadt nicht das Elend des Krieges herauf beschwören. Als sie aber die gewaltige Menge der Soldaten sahen, die ihn umringten und gegen die das Heer der Konsuln kaum in Betracht kommen konnte, fügten sie die weitere Bitte hinzu, 235 er möge, wenn er durchaus nach der Caesarenwürde verlange, sich dieselbe wenigstens vom Senat übertragen lassen. Denn mit um so grösserem Glück werde seine Regierung gekrönt sein, wenn er mit Zustimmung des Senates die Zügel derselben ergreife.

Viertes Kapitel.
Eintreten Agrippas zu gunsten des Claudius.
Claudius erlangt endgiltig die Herrschaft und lässt die Mörder des Gajus hinrichten.


(1.) 236 Claudius, der wohl wusste, mit welcher Zuversicht man diese Boten gesandt hatte, liess sich durch ihre Worte für den Augenblick zu milderem Verhalten bewegen. Von Furcht war indes keine Spur mehr bei ihm vorhanden, teils weil die Entschlossenheit seiner Soldaten ihn ermutigte, teils weil der König Agrippa ihn aufforderte, die gewaltige ihm übertragene Macht nicht aus den Händen zu lassen. 237 Übrigens hatte Agrippa auch dem Gajus alle Liebesdienste erwiesen, die man einem teuren Verstorbenen zu erzeigen pflegt: er hatte den Körper des Entseelten aufgehoben, ihn auf ein Ruhebett gelegt und, nachdem er die Leiche so gut wie möglich bedeckt hatte, sich zur Leibwache begeben mit der Nachricht, Gajus lebe noch, sei aber von seinen Wunden

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 611. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/611&oldid=- (Version vom 13.12.2020)