Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/482

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

nur aus Hass gegen Archelaus als Ungerechtigkeiten dar. Hieraus kann man ersehen, wie gross die Sucht der Ankläger ist, ihrem Verwandten zu schaden, der sich doch um ihren eigenen Vater so verdient gemacht und ihnen selbst alle möglichen Freundschaftsdienste erwiesen hat. 244 Sein Testament aber hat Herodes bei vollem Verstande aufgesetzt, und zweifellos ist das letzte Testament gütiger als das erste, zumal er alle darin enthaltenen Bestimmungen der Genehmigung des Caesars vorbehalten hat. 245 Es ist daher nicht zu befürchten, dass der Caesar die Unbilligkeit derjenigen nachahmen wird, die, nachdem sie bei Lebzeiten des Herodes aus dessen Macht nur Nutzen gezogen haben, jetzt nach seinem Tode sich seinem Willen widersetzen, und das in dem Bewusstsein, dass sie sich bei weitem um Herodes nicht so verdient gemacht haben wie Archelaus. 246 Denn der Caesar ist nicht der Mann, der das ihm zur Bestätigung vorgelegte Testament eines Freundes und Bundesgenossen, der sich wie in allen Stücken so auch in diesem Punkte völlig seinem Willen untergeordnet hat, für ungiltig erklären wird. Das entspricht in keiner Weise seinem Gerechtigkeitsgefühl und seiner Treue, die in der ganzen Welt bekannt ist, 247 und er wird es sich nicht beifallen lassen, zu erklären, ein König, der einen braven Sohn zu seinem Nachfolger bestimmt und dazu auch noch den Caesar um die Bestätigung seines Testamentes gebeten hat, sei nicht mehr bei gesundem Verstande gewesen. Denn wenn Herodes bei Abfassung seines Testamentes noch so viel Verstand besessen hat, dass er alles der Genehmigung des Caesars anheimstellte, so musste er doch auch bei der Wahl seines Nachfolgers noch im vollen Besitz seiner Geisteskräfte sein.“

(7.) 248 Hiermit schloss Nikolaus seine Rede. Der Caesar aber richtete den Archelaus, der sich ihm zu Füssen geworfen hatte, freundlich auf und erklärte ihn für am würdigsten zur Bekleidung der königlichen Gewalt, womit er deutlich zu verstehen gab, er sei so gesinnt,

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 482. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/482&oldid=- (Version vom 13.12.2020)