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Galle[1] ergriff und ihn derartig verbitterte, dass er gegen sein Ende hin noch folgende Schandthat ersann. 174 Er befahl, dass die Vornehmen des ganzen Volkes sich bei ihm einfinden sollten; es war das aber eine ganz gewaltige Menge, weil sie aus dem gesamten Volke zusammenkamen und alle dem Befehl folgten, da auf Widersetzlichkeit die Todesstrafe stand. Diese ganze Menge nun liess der König, der in gleicherweise gegen Schuldige wie Unschuldige wütete, 175 in der Rennbahn einschliessen, entbot dann seine Schwester Salome und deren Gatten Alexas zu sich und äusserte, er werde, weil ihn so grässliche Schmerzen quälten, wohl bald sterben. Das sei nun zwar an sich nichts Schlimmes, da es allen Menschen bevorstehe, und nur das eine thue ihm leid, dass er unbetrauert und unbeklagt sterben solle, wie es eines Königs unwürdig sei. 176 Er kenne ja die Gesinnung der Juden recht wohl und wisse, dass sie sich über nichts so sehr freuen würden, als über seinen Tod, da sie schon bei seinen Lebzeiten sich gegen ihn empört und sein Weihgeschenk geschändet hätten. 177 Es werde also Pflicht der Salome und ihres Gatten sein, diesem Übelstand abzuhelfen. Wenn sie seiner Meinung beipflichteten, müssten sie ihm ein glänzendes Leichenbegängnis veranstalten, wie es noch nie einem Könige zuteil geworden sei, und das ganze Volk werde dann aufrichtig um ihn trauern, während es ihn sonst nur mit Spott und Hohn beklagen werde. 178 Sobald sie daher wahrnähmen, dass er seinen Geist aufgegeben habe, sollten sie die Rennbahn von Soldaten umzingeln lassen, ohne dieselben seinen Tod, den sie erst nach vollbrachter That erfahren dürften, merken zu lassen, und dann alle eingeschlossenen Juden mit Pfeilen erschiessen lassen. Durch eine solche That würden sie ihm eine doppelte Freude bereiten, indem sie sowohl den letzten Willen eines Sterbenden erfüllten, als auch eine seiner würdige Totenklage zustande

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 468. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/468&oldid=- (Version vom 13.12.2020)
  1. D. i. hochgradige Gelbsucht.