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wie meine Vorgänger gethan haben, vom Kriegsdienste, gestatte ihnen, wenn sie sich zu Opfer und Gottesdienst nach ihrem Brauche versammeln, sich ihrer hergebrachten Einrichtungen zu bedienen sowie Geld zur Beschaffung der Opfer beizutragen, und befehle, dass dieser Erlass bei allen Städten cirkuliere.“

(13.) 228 Das war die Gunstbezeugung, welche Dolabella unserem Volke erwies, als Hyrkanus einen Gesandten zu ihm geschickt hatte. Weitere Schriftstücke sind: „Der Konsul Lucius Lentulus erklärt: Ich habe diejenigen Juden, welche römische Bürger sind und in der Stadt Ephesus nach jüdischem Kultus leben, in öffentlicher Sitzung ihrer Religion wegen vom Kriegsdienste befreit. Verhandelt am zwanzigsten September unter den Konsuln Lucius Lentulus und Gajus Marcellus, 229 in Gegenwart des Legaten Titus Appius Balgus, Sohnes des Titus aus der Horatischen Tribus, des Titus Tongius, Sohnes des Titus aus der Crustuminischen Tribus, des Quintus Raesius, Sohnes des Quintus, des Titus Pompejus, Sohnes des Titus, des Gajus Servilius, Sohnes des Gajus aus der Terentinischen Tribus, des Publius Clusius Gallus, Sohnes des Publius aus der Veturischen Tribus, und des Gajus Sentius, Sohnes des Gajus aus der Sabatinischen Tribus.“ – 230 „Der Legat und Propraetor Titus Appius Bulbus, Sohn des Titus, an den Magistrat, den Senat und das Volk der Ephesier. Der Konsul Lucius Lentulus hat die in Asien wohnenden Juden auf meine Verwendung hin vom Kriegsdienste befreit. Von dem Propraetor Fannius und dem Proquaestor Lucius Antonius habe ich auf desfallsiges Ersuchen dasselbe erlangt, und ihr habt deshalb dafür zu sorgen, dass niemand sie in dieser Hinsicht belästige.“

(14.) 231 Beschluss der Delier. „Verordnung, erlassen am zwanzigsten Thargelion unter dem Archonten Boeotos. Der Legat Marcus Piso hat, als er in unserer Stadt die Aushebung leitete, uns und viele andere Bürger zusammenberufen 232 und befohlen, die Juden, welche römische Bürger seien, nicht mit Kriegsdienst zu belästigen, weil

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 244. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/244&oldid=- (Version vom 12.12.2020)