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Herodes kam nun auch; jedoch hatte sein Vater ihm geraten, er solle nicht nach Art eines Privatmannes, sondern mit einer Leibwache und Bedeckung zu Hyrkanus sich begeben. Nachdem er daher in Galilaea die notwendigen Anordnungen getroffen, stellte er sich mit einer Begleitung, die insofern hinreichte, als er mit derselben dem Hyrkanus nicht gefährlich erscheinen konnte und doch auch nicht ganz ohne Schutz war, dem Gerichte. 170 Sextus jedoch, der Landpfleger von Syrien, forderte den Hyrkanus schriftlich auf, Herodes freizusprechen, und drohte ihm für den Fall, dass er sich nicht füge. Dem Hyrkanus bot dieses Schreiben einen erwünschten Vorwand, den Herodes, den er wie einen Sohn liebte, zu entlassen, ohne dass das Synedrium eine Strafe über ihn verhängte. 171 Als nun Herodes mit seiner Bedeckung vor dem Synedrium sich stellte, erzitterte alles, und keiner seiner Ankläger, die ihn vorher geschmäht hatten, wusste etwas vorzubringen, sondern es herrschte tiefes Schweigen. 172 Bei dieser Lage der Dinge erhob sich der gerechte und deswegen über alle Furcht erhabene Sameas und sprach also: „Weder habe ich selbst jemals einen Menschen gesehen, o König und ihr Richter, noch glaube ich, dass ihr mir einen nennen könnt, der so als Angeklagter vor euch aufzutreten gewagt hätte. Wer sonst vor den Gerichtshof des hohen Rates kam, erschien in demütiger und zaghafter Haltung, als wenn er unser Mitleid herausforderte, mit lang herabhängendem Haar und in schwarzem Kleide. 173 Unser Freund Herodes aber, der des Mordes beschuldigt und eines so schweren Verbrechens angeklagt ist, steht da in Purpur, mit geschniegeltem Haupthaar und von Bewaffneten umgeben, um uns, wenn wir ihn dem Gesetze gemäss verurteilen, niederzumachen und alles Recht zu verhöhnen. 174 Doch ich will Herodes keinen Vorwurf daraus machen, dass er mehr auf seinen Vorteil als auf die Gesetze achtet. Euch vielmehr und den König muss ich tadeln, dass ihr euch so etwas bieten lasst. Denkt aber daran, dass es einen allmächtigen Gott giebt, und

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 235. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/235&oldid=- (Version vom 12.12.2020)