Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/282

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Lastern vertraut wurden, welche bei den Chananäern einheimisch waren. 180 Deshalb zürnte ihnen Gott, sodass sie den Wohlstand, den sie unter unsäglichen Mühen sich verschafft hatten, durch ihre Üppigkeit wieder einbüssten. Und als Chusarthes, König der Assyrier, sie mit Krieg überzog, hatten sie in den Schlachten grosse Verluste; auch wurden viele nach harter Belagerung der Städte gefangen genommen. 181 Andere ergaben sich dem Könige aus Angst; sie mussten einen fast unerschwinglichen Tribut zahlen und acht Jahre lang alle mögliche Schmach erdulden. Nach Ablauf dieser Zeit aber wurden sie auf folgende Weise von ihrer Drangsal erlöst.

(3.) 182 Ein Mann aus dem Stamme Judas, mit Namen Hothniel, Sohn des Kenez, ein thatkräftiger und starkmütiger Mann, erhielt durch eine Verkündigung Gottes die Aufforderung, er solle nicht zulassen, dass die Israëliten weiterhin also bedrängt würden, sondern sie zu befreien suchen. Dieser fand darauf mit vieler Mühe einige wenige Kampfgenossen: denn es waren nur wenige, die sich des gegenwärtigen Zustandes schämten und sich nach Besserung ihrer Lage sehnten. 183 Nun machte er zunächst die Besatzung nieder, die Chusarthes in die Stadt gelegt hatte, und da er in seinem ersten Unternehmen so glücklich war, vermehrte sich bald die Zahl seiner Mitkämpfer. Bald darauf lieferte er den Assyriern ein Treffen, schlug sie sämtlich in die Flucht und zwang sie, über den Euphrat zu gehen. 184 Nachdem Hothniel so eine glänzende Probe seiner Tapferkeit gegeben, erhielt er vom Volke als Belohnung den Oberbefehl und den Auftrag, ihnen als Richter vorzustehen. Er starb nach einer Regierung von vierzig Jahren.

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 283. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/282&oldid=- (Version vom 23.9.2020)