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den Hohepriester Eleazar nebst dem Jesus und den übrigen Behörden zu sich und überliess in ihrer Gegenwart den Bittstellern das Land Amoritis unter der Bedingung, dass sie den verwandten Stämmen Hilfe leisten müssten, bis die Chananäer besiegt seien. Nachdem sie unter dieser Bedingung den Besitz des Landes angetreten und die Städte mit starken Werken befestigt hatten, brachten sie in dieselben ihre Weiber, Kinder und alles übrige, was ihnen auf dem Marsch lästig sein konnte.

(4.) 172 Zehn Städte des Landes bestimmte Moyses als einen Teil der achtundvierzig Priesterstädte, und drei hiervon machte er zu Asylen, wohin diejenigen Mörder sich flüchten konnten, die die That ohne Absicht vollbracht hatten. Die Zeit des Asylrechtes sollte mit dem Tode des Hohepriesters zu Ende gehen, unter dessen Pontifikat der des Mordes Schuldige sich davongemacht hatte. Nach diesem Zeitpunkt durfte er nach Hause zurückkehren. Bis dahin sollten die Verwandten des Getöteten das Recht haben, den Mörder umzubringen, wenn sie ihn ausserhalb der Stadtgrenzen anträfen; ausserdem aber war dies niemand erlaubt. 173 Die Asylstädte waren: Bosora an der Grenze Arabiens, Ariman im Lande Galad und Gaulana in Batanaea. Nach der Eroberung von Chananaea sollten noch weitere drei Levitenstädte zu den Asylstädten hinzukommen.

(5.) 174 Als einst die Vornehmsten des Stammes Manasses zu Moyses kamen, ihm anzeigten, dass ein hervorragender Familienvater aus ihrem Stamme, Holophantes mit Namen, gestorben sei, ohne männliche Erben zu hinterlassen, und ihn fragten, ob den Töchtern der Nachlass gehöre, 175 entgegnete er: „Wenn sie jemand von den Stammesgenossen heiraten, so sollen sie ihr Erbteil in diese Ehe mitbringen; wählen sie aber einen Gatten aus einem anderen Stamme, so soll das Erbteil beim väterlichen Stamme verbleiben.“ Durch diese Bestimmung setzte er fest, dass eines jeden Erbteil stets bei seinem Stamme zu verbleiben habe.

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 224. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/223&oldid=- (Version vom 4.8.2020)