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dem Zehnten, den sie jährlich vom Volke erhielten, wieder den Zehnten an sie abtreten. 70 Weiterhin bestimmte Moyses, das Volk solle die Erstlinge aller Früchte, die die Erde hervorbringt‚ Gott darbringen; und von den vierfüssigen Tieren, die zum Opfer bestimmt waren, sollten sie die männliche Erstgeburt den Priestern zum Opfer bringen, damit sie dieselbe mit ihren Familien in der heiligen Stadt verzehrten. 71 Für die Tiere aber, deren Verspeisung das Gesetz verbot, mussten deren Besitzer einen und einen halben Sekel entrichten. Für die menschlichen Erstlinge waren fünf Sekel zu zahlen. Auch gebührten den Priestern die Erstlinge der Schafschur, und wenn Weizen gemahlen oder Brot gebacken wurde, so erhielten sie davon einen Kuchen. 72 Diejenigen, welche sich einem Gelöbnis gemäss Gott weihen (die Naziräer, welche ihr Haar wachsen lassen und sich des Weingenusses enthalten), geben, wenn sie ihr Haar scheren, dieses den Priestern zum Opfer. 73 Ferner müssen diejenigen, die sich Korban nennen (das heisst im Hebraeischen „Geschenk an Gott“), wenn sie von dem Dienst, zu dem sie sich verpflichtet haben, entbunden sein wollen, den Priestern Geld geben, und zwar ein Weib dreissig und ein Mann fünfzig Sekel. Wer aber dazu zu arm ist, dem können die Priester nach Gutdünken die Abgabe erlassen. 74 Wenn jemand zu Hause zu einem Gastmahl, nicht zum Gottesdienste, einen Ochsen oder ein Schaf schlachtet, muss er den Priestern die Kaldaunen, ein Stück von der Brust und die rechte Schulter darbringen. So verschaffte Moyses den Priestern ein reichliches Einkommen, wozu noch das hinzukam, was ihnen von den für das Volk dargebrachten Sühnopfern gebührte, wie ich es im vorigen Buche beschrieben habe. 75 Von allen diesen Abgaben mussten die Priester aber auch ihren Hausgenossen, Töchtern und Weibern etwas zuteilen mit Ausnahme der Opfertiere von den Sühnopfern, die nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilie an demselben Tage im Tempel verzehren durften.

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 206. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/205&oldid=- (Version vom 4.8.2020)