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Achtes Kapitel.
Vom Hinscheiden Jakobs und Josephs.

(1.) 194 Als Jakob siebzehn Jahre in Aegypten gelebt hatte, erkrankte er und starb in Gegenwart seiner Söhne, nachdem er ihnen zuvor noch alles Gute gewünscht und in prophetischer Weise verkündet hatte, dass ihre Nachkommen das Land Chananaea bewohnen würden, wie es auch später wirklich geschehen ist. 195 Dem Joseph aber erteilte er besonderes Lob, weil er nicht nur das Unrecht verziehen, das seine Brüder ihm zugefügt, sondern ihnen nur noch desto mehr Güte erwiesen habe, indem er sie mit Wohlthaten überhäufte, die sie nicht vergelten konnten. Deshalb befahl er seinen Söhnen, sie sollten die Söhne Josephs, Ephraïm und Manasses, in ihre Zahl aufnehmen und das Land Chananaea mit ihnen teilen, wovon später die Rede sein wird. 196 Dann verlangte er noch, in Chebron begraben zu werden. Und er starb im Alter von hundertsiebenundvierzig Jahren. Niemand seiner Vorfahren übertraf ihn an Frömmigkeit, und für seine ausgezeichneten Verdienste war ihm der gebührende Lohn zu teil geworden. Joseph brachte mit Einwilligung des Königs den Leichnam seines Vaters nach Chebron und bestattete ihn dort mit aller Pracht. 197 Als aber seine Brüder sich weigerten, mit ihm nach Aegypten zurückzukehren (sie fürchteten nämlich, er werde nach des Vaters Tode sich an ihnen für das begangene Unrecht rächen, weil niemand mehr da sei, dem er mit der ihnen erzeigten Freundlichkeit einen Gefallen erweisen könne), bat er sie, die Furcht und das Misstrauen gegen ihn abzulegen. Sie gingen nun auch wieder mit ihm, und er beschenkte sie mit grossem Landbesitz und liess nicht nach, ihnen sein ganzes Wohlwollen zuzuwenden.

(2.) 198 Als Joseph aber hundertzehn Jahre alt war, starb er auch selbst. Er war mit hervorragenden Eigenschaften begabt, lenkte und leitete alles mit grosser

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 106. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/105&oldid=- (Version vom 4.8.2020)