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genommen himmelschreiend und um so merkwürdiger, als beispielshalber an Gymnasien bereits die jüngsten Lehrer an den allgemeinen Conferenzen Theil nehmen müssen. Ist es nicht wahnwitzig, dass ein sechzigjähriger Extraordinarius von den Sitzungen ausgeschlossen ist, an denen ein vierundzwanzigjähriger, unreifer Ordinarius Theil nehmen darf? Auch hierin erkennen wir nur den historisch gewordenen Egoismus und die Dünkelhaftigkeit des besitzenden Universitätslehrers, welcher selbst den verdienten und sachverständigen ausserordentlichen Professor von den Sitzungen der herrschenden Classe absperrt. Freilich mag dies mit der Würde vieler Ordinarien unverträglich sein, neben ihren Extraordinarien die Stimme abzugeben, wie ja in manchen akademischen Vortragskränzen in strenger Abgeschlossenheit auf der einen Seite die Ordinarien sitzen, auf der andern die Extraordinarien und Docenten. Wenn man aber den akademischen Körper in Sectionen theilt, so ist kein Grund vorhanden, warum nicht der (mit einem Lehrauftrag versehene) Extraordinarius in einer Section über Fachfragen hinzugezogen werden soll. Ebenso ist aber auch kein Grund vorhanden, warum er nicht, wenn er seinem Schüler eine Doctorarbeit gegeben hat, der Beurtheiler derselben sein und in der Fakultät am Examen Theil nehmen soll, wie oben bereits ausgeführt worden ist.

Für ebenso sinnlos aber wird man halten dürfen, dass an den deutschen Hochschulen beispielsweise

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Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 253. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/261&oldid=- (Version vom 17.8.2016)