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gewährleistet, während gegen einen engeren Senat (etwa aus Rector und Decanen bestehend) sich dasselbe einwenden lässt, wie gegen die kleineren Commissionen.

Gewiss bietet auch diese Verfassung nicht das Bild reiner Vollkommenheit, aber sie verdient deshalb den Vorzug, weil die Machthaber, Faiseure und Nichtsachverständigen in der Fakultät nicht mehr den Sieg davontragen können. Denn wenn der letztgenannte Zustand chronisch wird, so kann er eine ganze Fakultät corrumpiren, wie auch thatsächlich Fakultäten durch diese Verhältnisse ruinirt worden sind. Besonders aber wird durch die Eliminirung der Fakultäten bei Personalfragen jener verderbliche Corporationsgeist abgetödtet werden, der die Persönlichkeitsfrage in den Vordergrund drängt und Motive und leitende Gesichtspunkte dabei walten lässt, welche von den akademischen Angelegenheiten gänzlich ausgeschlossen bleiben sollten. Und deshalb dürfen wir getrost als Hauptreform des Universitätslebens die Abschaffung der bisherigen Fakultäten bis auf die oben erwähnten Ausnahmen betrachten.

Vielleicht im Zusammenhang mit der Frage der Sectionen wird am zweckmässigsten auch die Frage der Extraordinarien behandelt werden. Wie bereits erwähnt war, sind die deutschen Extraordinarien überall sowohl von den Fakultäten, wie von den Senaten ausgeschlossen. Dieser Zustand ist genau

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Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 252. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/260&oldid=- (Version vom 18.8.2016)