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bevor dieselben nicht einen Ruf aufzuweisen haben.

Der gewöhnliche Modus bei Berufungen ist der, dass eine Fakultät drei Namen nennt (einzelne schlagen auch mehr vor, oder nennen noch Jemand in vierter oder fünfter Linie), von denen die Regierung einen wählt: ceteris paribus gewöhnlich den ersten. Wenn zwei abgelehnt haben, pflegt die Angelegenheit in den Schoss der Fakultät zurückgegeben und eine neue Liste aufgestellt zu werden. Wohlgemerkt, dies ist der Usus, denn die Regierung darf verfassungsmässig in allen deutschen Ländern Professoren anstellen, ohne eine Fakultät zu fragen, und Fakultäten, welche gegen ein solches Verfahren der Regierung protestiren, sind in der Regel über die staatsrechtliche Frage im Unklaren. An den Hochschulen, die einen allgemeinen Senat haben, wird die Berufung, noch bevor sie an das Ministerium kommt, durch einen Senatsreferenten an den Senat gebracht, der die Liste billigen kann oder nicht, gewöhnlich indessen nur an der Reihenfolge der Vorschläge etwas zu ändern findet. Doch hat der Senat auch schon vollständige Vorschläge der Fakultät zurückgewiesen, was besonders dann der Fall ist, wenn schon in der Fakultät selbst eine starke Minorität gegen die Vorschlagsliste sich ausgesprochen hatte.

Man wird behaupten dürfen, dass dieses Verfahren als ein möglichst objectives und gerechtes ausgewählt worden sei, und dass die deutschen Hochschulen

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Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 241. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/249&oldid=- (Version vom 18.8.2016)