sie verhindert, dass ein Ordinarius alle Fakultätssachen seiner Frau mittheilte, durch welche sie sofort das ganze Städtchen erfuhr, oder wenn er nur dasjenige that, was seine Frau wollte? Wir antworten mit Nein. Hat eine Fakultät verhindert, wenn ein reicher Docent, der weniger leistete, Gehalt bekam, ein ärmerer, der weit mehr leistete, nicht? Wir antworten mit Nein? Hat beispielsweise eine süddeutsche Fakultät sich aufgerafft in all den Jahren, in denen man die Docenten hungern liess mit Rücksicht auf die Finanzcalamität des Staates, wie den einzelnen Docenten von den Regierungsbeamten in der Residenz und von den ordentlichen Professoren an der Hochschule bedauernd gesagt wurde, hat eine dortige Fakultät es als Widerspruch und schreiende Ungerechtigkeit empfunden, wenn dann ein juristischer Ordinarius eine Zulage von 3000 M., ein philosopischer von 2500, ein historischer von 2000 M., ein philosophischer von 1500 M. u. s. w. erhielt? Haben sie im Senat geltend gemacht, dass ein Staat, der solche Zulagen gäbe, nicht in solcher Finanznoth sei, dass seine Extraordinarien hungern müssen oder dass er aus Finanznoth einem Extraordinarius, der fünf Kinder hatte, das Gehalt von 800 M. – schreibe achthundert Mark jährlich – zu geben gezwungen sei? Hat eine Fakultät im Senat zu sagen gewagt, dass dies eine Unbilligkeit sei, unwürdig eines Ministers, eines Professors und einer Fakultät? Wir antworten mit Nein.
Die Fakultäten haben es stets mit den Machthabern
Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 238. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/246&oldid=- (Version vom 18.8.2016)