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z. B. quellenhistorische oder epigraphische. Auch die Mittelexamina, wie sie in jenen Alumnaten vorgeschrieben sind, haben zweifellos viel für sich, und da ein bekannter preussischer Abgeordneter dieselben in der preussischen Kammer zu seinem Steckenpferd erhoben hat, so scheinen die Akten darüber noch nicht geschlossen zu sein. In jedem Falle ist ein Mittelexamen, welches nach vier Semestern abzuhalten ist, nach Analogie des medicinischen Tentamens für alle Fächer von um so grösserem Nutzen, nachdem fast überall das Studium auf der Hochschule wenigstens vier Jahre in Anspruch zu nehmen pflegt. Ein solches Examen sollte für die Juristen hauptsächlich Pandekten und Institutionen, für die Philologen griechische und römische Literaturgeschichte, sowie Geschichte und Encyklopädie der Philologie, für die Theologen Kirchengeschichte, Encyklopädie und hebräische Interpretation umfassen. Es ist zweifellos, dass dadurch zwei sehr günstige Folgen sich sofort zeigen würden. Einmal würden diejenigen, welche die ersten Jahre ihrer Studentenzeit nichts zu thun pflegen, zu welcher Kategorie bekanntlich überall vorzugsweise die Juristen gehören, zu dem gewissenhafteren Hören der Hauptvorlesungen angehalten werden. Dann aber würden die Eltern bei den Söhnen, welche überhaupt nur um des Vergnügens willen auf einer Hochschule sich aufhalten, durch die Nichtabhaltung oder die Nichtbestehung jenes Mittelexamens über die Zukunft derselben

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Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 189. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/197&oldid=- (Version vom 17.8.2016)