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begutachtet wird. Ausserdem aber wird in den genannten Kreisen eine sachliche Beschwerde immer in anderer Weise geprüft werden, als die Beschwerde eines Docenten gegen einen Ordinarius.

Aus dem Gesagten geht nun hervor, dass, je freier und willkührlicher das Institut der Hochschulen in Deutschland ist, je mehr das Wohlbefinden und Avancement eines jungen Lehrers von den zwei Augen seines Ordinarius abhängig ist, desto mehr darauf hingewirkt werden muss, dass ganz offenkundige Missstände, durch welche die Carriere eines fleissigen, tüchtigen und brauchbaren Beamten zerstört werden kann, zur Sprache und zur Correctur kommen sollten. Und je mehr sich die Fälle an den deutschen Hochschulen häufen, dass gemisshandelte Universitätslehrer, welche durch ihre ganze Vergangenheit eine Misshandlung nicht verdient haben, die Thatsache ihrer Misshandlung der Oeffentlichkeit übergeben und damit dem akademischen Leben im Zorn und Unwillen den Rücken drehen, desto mehr sollte man bedacht sein, dass solche Fälle nicht wiederkehren dürfen, sondern an der Hochschule selbst, im Schoosse der Korporation ihre Erledigung und ihre Sühne finden.

Es scheint aber nur ein Mittel gegen Vergewaltigung zu geben, dass man an jeder Hochschule einen akademischen Ehrenrath einrichtet, der nur für die Lehrer der Hochschule bestimmt, unter der Leitung des Rectors oder noch besser des unbefangeneren

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Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 174. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/182&oldid=- (Version vom 18.8.2016)