ist uns von einer im Jahre 1885 abgehaltenen Sitzung einer bekannten süddeutschen Fakultät zugegangen:
College Α (9000 Mark Gehalt) stellt für seinen Clienten, einen norddeutschen Professor, keinen Antrag auf Geld, sondern überlässt der Fakultät die zu bewilligende Summe.
College Β (7000 Mark): „Ich beantrage unserm Clienten 1200 Mark zu bewilligen, da dies das wenigste ist, was man einem verheiratheten Professor geben kann.“
College C (7000 Mark) heftig auffahrend: „Wo denken Sie hin? Ist der württembergische Staat da, um das Geld an junge Docenten zu verschleudern? Das geht nimmermehr! Ich bin dafür, 500 Mark zu bewilligen.“
Sensation und Kopfschütteln.
College A: „Ich möchte mir dann erlauben, einen Mittelweg einzuschlagen, und schlage 800 Mark vor.“
College D: „Ich halte auch das für zuviel, denn ich glaube, dass unser Client mit 700 Mark zufrieden sein kann.“
Giebt es eine bessere Illustration dafür, dass wohlsituirte Ordinarien ihre Docenten und Extraordinarien schlechter als Hausknechte behandeln? Dass man Gehälter vorzuschlagen wagt, die anderwärts kein Stiefelputzer bekommt? Giebt es etwas, welches besser die ganze Lächerlichkeit und den ganzen
Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 167. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/175&oldid=- (Version vom 18.8.2016)