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lange ihre Söhne das Gymnasium besuchen, von dieser Thatsache unterrichtet werden, dass nur diejenigen unbemittelten Schüler wirklich zum Studium zugelassen werden, von denen Director und Lehrer das Zeugniss abgeben können, dass sie zur Beamten- oder Gelehrtencarriere besonders qualificirt seien, und nur solchen die Erleichterungen beim Studium zu Theil werden dürfen. Von verschiedenen Seiten ist dieser Schritt schon energisch ins Auge gefasst worden. Nur auf diese Weise wird ebenso der zwecklosen und viele tüchtige Kräfte schädigenden Ueberfüllung Einhalt gethan werden, welche nur geeignet ist, dem Staat allmählich ein vollständiges Beamtenproletariat anzuhängen, wie andrerseits auch das törichte Vorurtheil damit aus der Welt geschafft wird, dass das Studium allein einen goldenen Boden habe, oder allein vornehm sei, wodurch den andern Ständen, ganz besonders auch dem bessern Handwerkerstand in einer ganz sinnlosen und zweckwidrigen Weise ein begabtes und brauchbares Material Jahre lang entzogen worden ist, welches dort eher an seinem Platz gewesen wäre, wie anderwärts.

Aber auch die Hochschulen selbst könnten manches gegen den Andrang unberechtigter Elemente machen, indem sie z. B. die Stipendienvertheilung in einer Weise anordnen würden, welche mehr dem wirklich begabten Studenten zu gute kommt, als dem, der blos ein Armuthszeugniss mitbringt, und besonders das persönliche Erlassen der Honorare[1]

  1. WS Vorlage: Honorar
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Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/067&oldid=- (Version vom 17.8.2016)