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ihre Vorlesungen, wenn auch vielleicht in einigen Fächern mit modificirten Summen, bezahlen müssen. Denn es würde doch, besonders in unserer Zeit der Ueberfüllung, von sehr verhängnissvollen Folgen begleitet sein, wenn man den Unterricht an den Universitäten frei geben wollte, während feststeht, dass für einzelne Fächer die Honorare viel zu hoch sind. Nach unserer Meinung aber würde das ganze Vorlesungswesen an den deutschen Hochschulen einen idealeren Zug bekommen, wenn die Vorlesungsgelder nicht, auch nicht theilweise für die Tasche der Professoren gezahlt würden. Denn, wenn dieses fortfällt, so würden zunächst alle Uebelstände, die heute mit dem Examinationswesen, mit dem Ansichreissen der grossen Prüfungsvorlesungen, mit der socialen Ungleichheit der Professoren, mit dem Ersticken der Docenten und Extraordinarien verknüpft sind, und die alle mehr oder minder mit der Geldfrage in Verbindung stehen, mit einem Mal aus der Welt geschafft werden. Jedoch soll dies nur in der Weise geschehen, dass die Professoren eine dauernde Entschädigung für den Ausfall der Honorare erhalten müssen. Die einzelnen Regierungen sollten nämlich für alle ordentlichen Professuren und etatsmässigen Extraordinarien von den letzten fünf Jahren das Durchschnittseinkommen des Jahres berechnen lassen, und von diesem eine feste Quote als Personalzulage für die Professorenstelle bestimmen. Diese Quote soll ⅓, ½ oder ⅔ des jährlichen Honorars betragen,

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Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/027&oldid=- (Version vom 18.8.2016)