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und Docenten (gleichmässig vermuthlich) vertheilt werden sollte. In ähnlicher Weise werden bereits an vielen Facultäten die Doctorgelder an alle Mitglieder vertheilt, nachdem der Decan und die Examinatoren vergütet worden sind. Ebenso können wir hinzufügen, dass bei einigen stiftsartigen Einrichtungen nach Abzug der eigentlichen Fachvorlesungen, die verfügbaren Gelder für alle anderen Collegien an alle Lehrer in gleicher Weise nach dem Verhältniss der Stundenzahl zur Vertheilung kommen. Docenten aber und Extraordinarien sollen, da sie keinen staatlichen Lehrauftrag besitzen, das volle Honorar für ihre Vorlesungen beziehen. Es ist zweifellos, dass die Regierungen in jedem Augenblick den durch eine ganz seltsame Connivenz gegen die Universitätslehrer entstandenen heutigen Honorirungsmodus in der genannten Weise abzuändern berechtigt sind, durch welche auch eine glückliche Lösung der Docentenfrage herbeigeführt werden würde, da deren miserable Stellung zu den Krebsschäden des deutschen Universitätslebens gehört.

Vielleicht aber möchte jemand mit Rücksicht darauf, dass an mehreren ausserdeutschen Universitäten gar keine Honorare gezahlt werden, und dass der heutige Honorirungsmodus doch nur ein Rest mittelalterlicher Zuvorkommenheit des Staates gegen die Universitäten ist, einen noch weiter gehenden Reformirungsvorschlag ins Auge fassen, der aber den Zustand unverändert lässt, dass die Studenten

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Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/026&oldid=- (Version vom 17.8.2016)