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wieder 870 genannt. Im J. 903 wurde es nach einer verdächtigen Urkunde an das Kloster Gigny geschenkt, erscheint jedenfalls um diese Zeit in dessen Besitz[1]; der Abt Berno soll aber Beaume zum Hauptkloster gemacht haben, denn später erscheint Gigny ihm unterworfen.[2] Es müssen dann aber später die Temporalien in die Hände der Grafen von Burgund gekommen sein; denn als der Papst 1147 die Abtei als Priorat dem Abte von Clugny unterwarf, willigt Graf Wilhelm ein und fügt hinzu: insuper per me ipsum eumdem d. abbatem et fratres eius de monasterio Balmensi investivi et in possessionem induxi.[3] Durch K. Friedrich erfolgte dann auch hier eine Wiederherstellung der Reichsrechte; 1153 bestätigte er Clugny allerdings den Besitz der Abtei, aber salvo jure quo ecclesia Balmensis regno subiecta est[4]; 1157 erklärt er weiter, er habe nach seinem Eintritte in Burgund die Kirche von Beaume ungerechter Weise aus einer kaiserlichen Abtei in ein Cluniazenserpriorat verwandelt gefunden, löst sie von jeder Abhängigkeit von Clugny, erhebt sie wieder zur Abtei und bestimmt, dass sie nulli aliquod servitium debeat, nisi Deo viventi et post eum Romano imperatori; das wird 1186 von K. Heinrich bestätigt[5]; spätere Zeugnisse für die Unmittelbarkeit der Abtei sind mir nicht bekannt geworden.

Werden ausser den genannten bei der Theilung im J. 870 noch Favernay, Poligny, Vaucluse, Chatel Chalon, S. Maria und S. Martin zu Bisanz als Reichsabteien aufgeführt, so dürfte sich für keine spätere Unmittelbarkeit nachweisen lassen; so weit sie etwa unter Herrschaft der Grafen von Burgund gekommen waren, lag für K. Friedrich I. nicht dieselbe Veranlassung, wie bei S. Oyen und Beaume, für Herstellung ihrer Unmittelbarkeit vor, da es sich hier um Rechte seiner Gemahlin gehandelt hätte. Die Abtei Cherlieu wird 1202 von K. Philipp mit Montigny belehnt[6], was auf eine Reichsabtei schliessen lassen könnte; doch handelte Philipp vielleicht als Graf von Burgund, da die Wittwe des Pfalzgrafen Otto erst in diesem Jahre von ihm mit der Grafschaft belehnt wurde.[7]

Dass im burgundischen Theile des Baseler Sprengels dem Reiche keine Abteien blieben, ergab sich schon früher.[8] Im Sprengel von Lausanne finden wir die Abtei Romainmoutier in der Hand K. Rudolfs, welcher sie 888 seiner Schwester verleiht[9]; später ist sie Cluniazenserpriorat; doch scheinen die Temporalien der Kaiserin Beatrix als Gräfin von Burgund nach einem 1081 mit Clugny geschlossenen Vertrage zugestanden zu haben.[10]

248 Im ganzen Arelat wurde, so weit ich sehe, nie ein Abt als Fürst bezeichnet und nur für einen, den Abt von Montmajor bei Arles,

  1. Or. Guelf. 2, 107. Guichenon B. Seb. 66.
  2. Dunod 1b, T. 124.
  3. Chevalier 2, 663. 664. Vgl. Brequigny 3, 143. 160.
  4. Brequigny 3, 210.
  5. Dunod 1, 94. T. b, 129.
  6. Reg. Phil. n. 46.
  7. Chevalier 1, 334.
  8. Vgl. § 232.
  9. Reg. Kar. n. 1484.
  10. Chevalier 1, 325.
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Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 358. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_386.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)