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Fälschung, zu beseitigen sei. Die Reichsabtei Ringelheim wurde 1150 an Hildesheim geschenkt.[1]

240 Im Sprengel von Paderborn wurde die Vergabung der Abtei Korvei an Bremen im J. 1065 nicht wirksam[2]; der Abt war Reichsfürst[3] und behauptete jederzeit seine Stimme im Fürstenrathe. Die Reichsabtei Hervord wurde von K. Friedrich I. an Köln vertauscht, kam aber 1198 wieder ans Reich[4]; da die Aebtissin noch später nicht nur Stimme unter den Prälaten, sondern auch den fürstlichen Titel führt, so zweifle ich nicht, dass sie auch für frühere Zeiten den Fürstinnen anzuzählen sei, obwohl mir Belege nicht bekannt geworden sind.

Der kaiserliche Freiheitsbrief für die Abtei Helmershausen vom J. 997, worin es heisst: idem cenobium omnibus libere fungatur imperialibus honoribus, sicut Nova Corbeia, que huic contermina esse dinoscitur, dürfte wegen Erwähnung des Papstes Silvester mehr als verdächtig sein; doch bestätigt ihm auch K. Heinrich 1003 in einer anscheinend unverdächtigen Urkunde talem legem, qualem Corbeia.. monasteriaque publica videntur habere.[5] Im J. 1017 wurde die Abtei an Paderborn geschenkt[6], welches sich aber nicht im Besitze behauptet zu haben scheint; denn 1144 bestätigt K. Konrad und gleichlautend 1223 nochmals K. Heinrich der Abtei die von frühern Kaisern verliehene Freiheit.[7] Auffallen muss es nun, dass, während in einem päpstlichen Schirmbriefe von 1148 davon noch nicht die Rede ist[8], es in einem solchen von 1192 mit der für die römischen Klöster gebräuchlichen Formel heisst: Ad indicium huius autem percepte a sede apostolica libertatis aureum unum nobis nostrisque successoribus annis singulis persolvat, womit das Verzeichniss des Cencius camerarius übereinstimmt.[9] Vielleicht mag schon darin eine Lockerung der Beziehungen zum Reiche zu sehen sein; gewichtiger war wohl noch, dass der Abt 1220 dem Erzbischofe von Köln die Hälfte aller seiner Gerechtsame abtritt[10]; auch die königliche Freiheitsbestätigung von 1223 erfolgt auf Einschreiten des Erzbischofs und Herzogs von Westfalen. Jedenfalls fehlen alle Andeutungen, dass die Abtei noch dem Reiche gehörte; wie der Abt nie Fürst genannt wird, so findet auch keine Regalienverleihung statt. Andere Reichsabteien des Sprengels wurden früh vergabt, Enger 968 an Magdeburg, Schildesche 1019 an Paderborn.[11]

Im Mindener Sprengel wurde Fischbeck schon 855 an Korvei geschenkt, muss aber wieder an das Reich gekommen sein, da K. Konrad 1025 erklärt, die Nonnen seien nullius seculari dominio subiectae, excepto nostro. Das Nonnenkloster Kemnade wurde 1004 dem Könige

  1. Reg. imp. n. 2287.
  2. Reg. imp. n. 1806. 1809. Vgl. Lambert. M. G. 7, 166.
  3. Fürst: 1203–1349: Or. Guelf. 3, 627. Seibertz 1, 231. Falke 365. 525. Lünig 18, 102. 106. Regalien: 1667: Lünig C. F. 1, 483.
  4. Lacombl. 1, n. 562.
  5. Wenck 2, 37. 42.
  6. C. d. Westf. 1, 75.
  7. Wenck 2, 93. 142.
  8. Schaten 2, 542.
  9. Wenck 2, 128. Muratori ant. 5, 876.
  10. Wenck 2, 140.
  11. Reg. imp. n. 350. 1185.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 348. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_376.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)