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wird es bei der Theilung von 870[1], dann schon 817 als Reichsabtei aufgeführt; doch ist mir für keine dieser Abteien ausser Murbach eine Regalienverleihung oder ein sonstiges Zeichen des Fürstenstandes bekannt geworden; Münster in Granfelden wurde 999 an das Bisthum Basel geschenkt und demselben 1040 bestätigt.[2]

Von den Aebten des Strassburger Sprengels wird der von Selz 233 1309 mit den Regalien seines Fürstenthums belehnt[3]; auch die Zeugenstellung kennzeichnet ihn als Fürstabt[4]; später wurde die Abtei in eine Probstei verwandelt, für welche Pfalz, unter dessen Hoheit sie gerathen war, 1664 eine Stimme im Reichsfürstenrathe beanspruchte.[5] Die Aebtissin von Hohenburg oder S. Otilienberg, welches schon bei der Theilung 870 als Reichsabtei genannt wird, heisst mehrfach Fürstin[6] und 1273 übersendet K. Rudolf honorabili abbatissae de Hohemburg principi suae dilectae die Regalien ihres principatus.[7] Auch Andlau war Reichsabtei, da die Aebtissin 1161 sagt: accepta post canonicam electionem a domino meo Frederico imperatore prefate (Andelacensis) ecclesie potestate[8]; aus späterer Zeit finden sich eine Reihe Briefe, in welchen sie als Fürstin mit den Regalien belehnt wird.[9]

Der Sprengel war reich an alten Reichsabteien; doch ist von den übrigen keine als fürstliche nachzuweisen und von den meisten ist uns auch ihre Veräusserung vom Reiche bekannt. Maurmünster, Reichsabtei nach der Matrikel von 817 und der Theilung von 870, wird wohl unter den früher fürstlichen Abteien genannt[10]; doch ist mir weder ein Zeichen des Fürstenstandes, noch eine Regalienverleihung bekannt geworden; auch fehlt die Abtei in den Reichsmatrikeln. Ebersheim wurde 889, St.Stephan zu Strassburg 1003 an das Bisthum Strassburg geschenkt.[11] Das Nonnenkloster Erstein wurde 1191 an Strassburg geschenkt, aber 1192 die Schenkung rückgängig gemacht[12]; doch scheint es kaum, dass das Kloster später seine Unmittelbarkeit behauptete. Im rechtsrheinischen Theile des Sprengels wurden die Reichsabteien Gengenbach und Schüttern oder Offenzell 1007 an Bamberg geschenkt[13]; doch scheint das Bisthum sich im Besitz der entlegenem Vergabungen nicht überall behauptet zu haben; Gengenbach erscheint schon in der Matrikel von 1431, Schüttern in spätern als reichsunmittelbar[14]; kam dieses unter österreichische Hoheit, so behauptete jenes sich auf der Prälatenbank; Kennzeichen des Fürstenstandes finden sich bei beiden nicht. Dagegen findet sich 1405 eine Regalienverleihung für den Abt von Schwarzach, Strassburger Bisthums[15], welches auch 1505 in

  1. M. G. 3, 517.
  2. Reg. Kar. n. 1519. 1520. imp. 1469.
  3. Reg. Henr. VII n. 181.
  4. 1162. 1215: Muratori ant. 6, 57. Reg. Fr. n. 136.
  5. Moser 35, 317. 37, 256.
  6. 1249. 1354: Hugo 2, 250. 259.
  7. Hugo 2, 258.
  8. Würdtwein n. s. 9, 372.
  9. 1347–1667: Lünig 21c, 120 ff. C. F. 1, 502. 503. Moser 37, 190.
  10. Gebhardi 1, 290. Büsching 2, 740.
  11. Reg. Kar. n. 1056. imp. 924.
  12. Würdtwein n. s. 10, 157. 158.
  13. Reg. imp. n. 1003. 1270.
  14. Moser 37, 255.
  15. Reg. Rup. n. 2425.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 339. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_367.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)