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exclusis aliis filiis seu heredibus minoribus solus et in totum succedat[1]; ebenso 1396 für das neuerrichtete Herzogthum Mailand[2] und bei späteren Erhebungen.

191 Bei den slavischen Grossen finden vir durchgehends den Braach, dass mehrere Brüder theilen und alle den herzoglichen Titel, wo dieser herkömmlich war, führen. So gab es in Pommern nach Anerkennung, in Mecklenburg nach Errichtung des Fürstenthums sogleich mehrere Reichsfürsten[3]; die grosse Menge Herzoge von Schlesien, welche wir später als böhmische Fürsten finden, gehören abgetheilten Linien eines Hauses an. Doch finden sich auch Beispiele, dass abgetheilte Seitenlinien den Haupttitel nicht führen; so in Pommern die Nachkommen des 1152 verstorbenen Ratibor; seine Nachkommen nennen sich einfach Suantoborus filius Kazemari oder Wartizlaus Bartholomei filius[4]; und zwar scheint das unabhängig davon zu sein, dass 1181 nur Ratibors Bruderssöhne Bogislaw und Kasimir vom Kaiser zu Herzogen erhoben wurden[5], denn schon 1173 spricht Bogislaw, während er sich selbst Herzog nennt, von seinem Vetter nur als dilecto cognato nostro Wartizlao.[6] In Rügen scheint der dort gebräuchliche Fürstentitel nur dem ältesten Sohne zugekommen zu sein; ein jüngerer Sohn Jaromars I. urkundet 1221 nur als Barnuta filius domini Jaromari principis Ruyanorum.[7] Theilung fand aber auch hier statt; eine abgetheilte Nebenlinie waren die von einem Bruder Jaromars I. abstammenden Herren von Putbus; 1249 bekundet Herzog Barnim von Pommern einen Vergleich inter inclytum dominum J. principem Ruyanorum – nec non Borantem de Borantenhagen nobilem baronem de genere eiusdem principis, worin bestimmt wird, was der letztere und seine Erben pro portione sua patrimoniali haben sollen[8]; und zwar wird hinzugesetzt, dass sie ihren Theil ganz mit demselben Rechte besitzen sollen, wie der Fürst den seinigen, während in Lothringen und Burgund die Nebenlinien ihren Antheil immer nur als Vasallen des Fürsten oder Grafen besitzen. Im J. 1266 erscheint Borante als dominus B. nobilis miles[9]; den Fürstentitel hat diese Putbuser Linie nie geführt; sie wurde erst 1727 in den Reichsgrafenstand erhoben.

Dagegen haben wir nun die einzigen älteren slavischen Reichsfürstenthümer Böhmen und Mähren zu denjenigen zu zählen, welche nicht getheilt, noch auch von mehreren mit gleichem Rechte besessen wurden, und wovon nur Einer den Titel führt. Allerdings wurde auch in der Familie der Przemysliden von altersher getheilt; doch erkannten alle Theilfürsten, wie sich das auch bei andern slavischen Stämmen findet, einen als Grossfürsten, als Haupt des Gesammmtreiches an. Herzog Brzetislaw ordnete 1054 diese Verhältnisse dahin, dass Böhmen

  1. Olenschl. St G. 155.
  2. Muratori scr. 16, 827.
  3. Vgl. § 169. 81.
  4. 1220-56: Dreger 96. 97. 200. 388.
  5. Vgl. § 70 n. 3.
  6. Dreger 17.
  7. Dreger 99.
  8. Dreger 302.
  9. Dreger 503.
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Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 244. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_272.jpg&oldid=- (Version vom 11.9.2016)