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von Bisanz und Lausanne und die Grafschaft Burgund ausdrücklich ausgenommen werden, an den Prinzen Karl von Sizilien ausgefertigt[1], und die Kirchen von Lyon und Vienne verbanden sich propter suspicationem regis venturi gegen jeden, welcher pretextu regni Vienne vel nomine regis Vienne vel pro rege ihre Rechte beeinträchtigen würde.[2] Endlich wurde 1335 der Delfin Humbert von K. Ludwig durch einen Abgesandten mit dem regnum Viennae belehnt, allerdings unter der nicht zutreffenden Voraussetzung der Aussöhnung Ludwigs mit der Kirche.[3] Aber keiner dieser Plane hatte, was vielleicht zu bedauern ist, auch nur so viel Erfolg, dass wir einen König von Arelat wirklich als Reichsfürsten nachweisen könnten; es sei denn, man wolle die Nachricht hieherziehen, K. Richard sei 1198 als praecipuum membrum imperii zum Reichstage geladen[4]; als Mitglied des Reichs konnte er aber auch wegen England, welches er vom K. Heinrich zu Lehen genommen hatte, betrachtet werden.

Von den weltlichen Herren des Arelat scheint früher keiner zu den 177 Reichsfürsten gehört zu haben. Der Graf von Provence wird allerdings 1162 vom K. Friedrich aufs bestimmteste als Reichsfürst bezeichnet, indem er die Grafschaft nach dem Tode carissimi Raimondi Barcellonensis comitis et illustrissimi principis dessen Nachfolger Raimund sicut dilecto et fideli principi nostro leiht.[5] Dem ältern Fürstenstande mussten die Grafen allerdings angehören; zum spätern aber scheint man sie nicht mehr gerechnet zu haben, denn 1225 schreibt der Kaiser nobili viro Raimundo Berengario comiti Provincie fideli suo.[6] In den Belehnungen des Grafen Raimund von Toulouse als Markgrafen von Provence wird er 1234 und 1235 wohl als illustris comes bezeichnet; 1239 fehlt jedes Prädikat und in allen wird er nie als Fürst, sondern nur als dilectus affinis et fidelis noster bezeichnet[7]; 1244 steht er wohl vor deutschen Grafen, aber ohne fürstliches Prädikat.[8] Auch in den Belehnungen der Anjou 1280 und 1355 wird wenigstens die Grafschaft oder Markgrafschaft nicht als Fürstenthum bezeichnet.[9]

Der Graf oder Delfin von Vienne gehörte im dreizehnten Jahrhunderte 178 unzweifelhaft nicht zu den Reichsfürsten. Er findet sich zuweilen, wie andere burgundische Grafen, vor deutschen Grafen[10], aber auch ihnen nachgestellt[11]; Fürsten oder auch nur angesehenen Magnaten geht er nie vor. In Kaiserurkunden erhält er nur das Prädikat nobilis vir[12], wird 1291 als solcher ausdrücklich von den principes geschieden[13]

  1. Sitzungsber. 14, 170.
  2. H. de Dauph. 2, 23.
  3. H. de Dauph. 2, 269. 270.
  4. Roger de Hoveden ap. Savile 776.
  5. Martene coll. 1, 860.
  6. Huillard 2, 484.
  7. Huillard 4, 486. 799. 800. 5, 542.
  8. Quix 113.
  9. M. G. 4, 423. Ludew. rel. 5, 473.
  10. Reg. Phil. n. 94. Fr. 576. 581. Henr. r. 72.
  11. Reg. Phil. n. 95. Fr. 570. 586.
  12. 1284-1313: H. de Dauph. 2, 29. 56. 123. 147. Acta Henr. 2, 215.
  13. M. G. 4, 458.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 225. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_253.jpg&oldid=- (Version vom 11.5.2019)