Seite:Ficker Vom Reichsfürstenstande 201.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

erweisen lassen. Stellen wir nun aber aus unsern frühern Vergleichungen die sich dort bestimmt ergebenden Rangfolgen der Bischöfe mit der Zeit ihres Regierungsantrittes zusammen[1], so ergibt sich folgendes Verhältniss:

Köln 1138: Regensburg 1156:
Würzburg 1127. Freising 1138.
Lüttich 1135. Passau 1149.
Utrecht 1127. Bamberg 1146.
Münster 1132. Brixen 1142.
Osnabrück 1137. Regensburg 1155.
Trient 1152.
Römerzug 1220:
Augsburg 1208. Ravenna 1231:
Passau 1215. Bamberg 1203.
Brixen 1217. Regensburg 1227.
Trient 1219. Würzburg 1225.
Worms 1217.
Wien 1237: Brixen 1224.
Bamberg 1203. Osnabrück 1227.
Regensburg 1227. Chur 1226.
Passau 1233.
Freising 1230.

Ist die Zeit des Regierungsantrittes hie und da nicht genau zu bestimmen, kann die frühere oder spätere Konsekration einige Abweichungen bedingen, so werden wir jene Zahlen doch für zutreffend genug halten dürfen, um uns aus dieser Zusammenstellung zu überzeugen, dass jene Annahme sich im allgemeinen nicht bewährt. Würde sie auf dem Römerzuge 1220 allerdings zutreffen, wenn die oben angenommene Stellung der Bischöfe eine stätige wäre, so findet doch gerade hier ein Alterniren statt, für welches bei Wirksamkeit dieses Gesichtspunktes jeder Grund fehlen dürfte.

Das Richtige dürfte sein, dass, wie bei der Anordnung der Zeugen im allgemeinen, so auch bei der der Bischöfe insbesondere verschiedene, oft durchkreuzende Gesichtspunkte sich geltend machten. Dass die Zeit der Konsekration einer derselben gewesen sei, wollen wir nicht bestreiten. Heisst es in der goldenen Bulle, die drei geistlichen Kurfürsten sollten so wechseln, dass der erste am ersten, der zweite am zweiten, der dritte am dritten Tage den Gottesdienst verrichte: primum autem vel secundum vel tertium hoc casu secundum quod prius vel posterius quilicet eorum consecratus existit, debere intelligi declaramus: so wird allerdings anzunehmen sein, dass das Beachten dieses Gesichtspunktes hier nicht ein vereinzeltes sei. Wir finden ihn auch sonst für

  1. Nach Mooyer Onomastikon.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 201. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_201.jpg&oldid=- (Version vom 14.7.2016)