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als ursprünglich zu betrachten ist, in Uebereinstimmung bringen, so ist der frühere Beweis ein verfehlter.

Das Aufsuchen solcher Auswege erscheint aber auch vollkommen überflüssig; mir selbst ist bei fortgesetzter Beschäftigung mit dem Gegenstande nichts aufgefallen, was auf eine spätere Entstehungszeit deutet; und den Bestimmungen, welche H. v. D. in dieser Beziehung geltend macht, scheint mir die zweite der oben genannten Bedingungen so sehr zu fehlen, dass sie die frühere Beweisführung nicht allein nicht widerlegen, sondern dieselbe vielmehr vielfach, so weit sie überhaupt Haltpunkte für die Zeitfrage bieten können, in erwünschter Weise bestätigen. Es sind drei Punkte vom Gegner hervorgehoben, welche wir einzeln erörtern.

A.

Ueber den wichtigsten Punkt sagt H. v. D. S. 43: „Hauptsächlich ist es die Wahl des Königs durch drei geistliche und vier weltliche dazu besonders berechtigte Fürsten, von der ich behaupte, dass sie erst in dem Interregnum bei der zwiespältigen Wahl von Richard und Alfons ihren Anfang genommen habe und erst durch die Wahl von Rudolf I. wirkliches Reichsrecht geworden sei.“

Die Bestimmungen über die Königswahl soll ich selbst, nach einer Aeusserung des H. v. D. S. 78, als massgebend für die Altersbestimmung der Rechtsbücher anerkannt haben. So unbedingt hingestellt ist das in keiner Weise richtig. Meiner Meinung nach wissen wir zu wenig über die allmählige Ausbildung des Vorrechts der Kurfürsten, als dass wir auf Angaben darüber genauere Zeitbestimmungen gründen könnten; am wenigsten möchte ich sie anderen, fester begründeten Zeitbestimmungen gegenüber geltend machen, so lange sich nicht die unbedingte Unmöglichkeit ergibt, sie nach dem, was uns sonst darüber bekannt ist, damit in Verbindung zu setzen. Ich habe daher in meiner frühern Arbeit S. 163 (279) die Kurfürstenfrage keineswegs als massgebend für die Zeitbestimmung überhaupt hingestellt, sondern lediglich nach Erschöpfung aller andern, mir

damals als massgebend erscheinenden Anhaltspunkte auf sie

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 99. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_103.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)