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und der ihr beigegebenen Handspritze nöthig ist, bildet eine eigene für sich bestehende Abtheilung, die unmittelbar von der Löschdirektion ihre Befehle erhält, und nach der Nummer der Spritze benannt wird, z. B. Mannschaft der Spritze Nr. 1.

Dieselbe besteht ans folgenden Personen:

Erster und zweiter Obmann.

Er beobachtet und leitet die Wirksamkeit der ihm anvertrauten Wagen- und Handspritze, und die gesammte dazu gehörige Mannschaft, diese ist für die Wagenspritzen:

a. Erster, zweiter und dritter Spritzenmeister.

Sie sorgen für den Mechanismus der Spritze, dirigiren das Rohr, schrauben nach Bedarf die Schläuche ein, und führen das Mundstück.

b. Sechs Leitermänner.

Sie setzen die Leiter, um den Schlauch in die obern Stockwerke zu bringen u. s. w.

c. 32 Pompiers (bei den großen Spritzen 40).

d. 24 Eimerträger, wovon 2 als Reihenführer die, Ordnung in dem Feuerreihen aufrecht erhalten.

Für die Handspritzen:

a. Erster und zweiter Spritzenmeister.

b. 4 Pompiers.

c. 4 Eimerträger.


§. 55.

Die Artillerie-Compagnie des Bürgermilitärcorps bildet in ihrer militärischen Organisation die Mannschaft der Spritze Nr. II., und es sollen ihr jeweils so viele Spritzen zugewiesen werden, als sie mit Artilleristen bemannen kann. Der älteste Offizier führt

Empfohlene Zitierweise:
v. Vorbeck: Feuer Polizei-Ordnung für die Großherzogliche Badische Hauptstadt Freiburg. Franz Xaver Wangler, Freiburg 1838, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Feuerpolizei_Ordnung_Freiburg_026.jpg&oldid=- (Version vom 22.8.2017)