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des HErrn (18–20), der HErr aber verordnet die künftige Weise der Begegnung Israels mit ihm (21–26).

3. Die Rechte Israels c. 21–23.
 a. Was einer dem andern in Israel schuldig sei c. 21, 1–23, 12.

 Knechte und Mägde haben als Miterlöste ein Recht auf ihre persönliche Sicherheit, auf Leib und Leben (21, 1–11). Alle Israeliten sind einander Schonung des Leibes und Lebens schuldig, die dawider freveln, sollen den Frevel büßen (12–32). Das Eigentum an Vieh (21, 33–22, 3), am Felde und Getreide (22, 4–5), an vertrautem Gute (6–15), an der dem Vater als Eigentum zugehörigen Tochter (16–17) ist zu achten; Zauberei, Sodomiterei, Götzendienst sind nicht zu dulden; die Fremdlinge, Witwen und Waisen, die Armen sind barmherzig zu behandeln; die Ehrfurcht vor Gott und dem Fürsten soll man bewahren, die Darbringung der Erstlinge nicht versäumen, von Zerrissenem als heilige Leute des HErrn sich enthalten (18–31); in Rechtshändeln soll man das Recht nicht beugen (23, 1–3), gegen Feinde nicht lieblos sein (4–5), Arme, Unschuldige, Fremdlinge nicht drücken (6–9), den Arbeitstieren, Sklaven, Fremdlingen und Armen das Ruhejahr und den Ruhetag zugute kommen lassen (10–12).

 b. Was das Volk insonderheit dem HErrn schuldig sei c. 23, 13–33.

 Israel soll dreimal des Jahres vor dem HErrn erscheinen und in der vom HErrn verordneten Weise ihn verehren (23, 13–19). Durch einen Engel werde er sie nach Kanaan bringen; den soll Israel fürchten und ihm gehorchen, mit den Kananitern und ihren Göttern keine Gemeinschaft machen, sondern treu zum HErrn halten, dann werde er es segnen und ihm wider seine Feinde helfen (20–33).

4. Die Bundesschließung c. 24.

 Mose vollzieht nach erfolgter Annahme der „Rechte“ von seiten Israels den Bund (24, 1–8), die Vertreter Israels halten auf dem Sinai das Bundesmahl (9–11) und Mose wird berufen zu dem HErrn, die Bundestafeln zu empfangen (12–18).

 IV. Die Einwohnung des HErrn in Israel c. 25–40.
1. Vorschriften über die Errichtung eines Heiligtums und den priesterlichen Dienst c. 25–31.

 a. Einleitung: Israel wird zu freiwilligen Gaben für den Bau des Heiligtums aufgefordert (25,1–9). b. Die Bundeslade (25, 10–22), der Schaubrottisch und der goldene Leuchter (23–40). c. Die Struktur der Wohnung (c. 26). d. Der Brandopferaltar und der Vorhof (27, 1–19). e. Das heilige Öl (20. 21). f. Die Investitur und Weihe der Priester (c. 28. 29). g. Der tägliche Dienst am Brandopferaltar und die Bedeutung des Heiligtums: Wohnung Gottes unter seinem Volk und Stätte des gesegneten Verkehrs mit ihm (c. 29, 38–46). Der Rauchaltar und der Dienst am Rauchaltar (30, 1–10). h. Nachträge. Das bei Volkszählung