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 II. den überaaronitischen melchisedekischen Charakter unseres Hohenpriesters, welcher nach einmaliger Selbstopferung nun königlich thronet im Himmel c. 7, 1–10, 18.

 1. Der Priester nach der Weise Melchisedeks (vgl. Gen. 14 und Ps. 110) c. 7, 1–25.

 Alles ist dem Verf. an dieser Gen. 14 meteorgleich auftauchenden Persönlichkeit bedeutsam, was die Schrift von ihr sagt und was sie verschweigt (v. 3). Die Hoheit des Melchisedek lehrt er aber daran ermessen, daß selbst Abraham vor ihm sich beugte, indem er ihm den Zehnten gab und von ihm den Segen empfing (v. 1–10). Die Verschiedenheit und zugleich Erhabenheit des Priestertums JEsu über das levitische weist er nun auf Grund von Ps. 110, 4 daran nach 1. daß Christus nicht dem priesterlichen, sondern dem königlichen Stamm entsproß, 2. daß er Priester nicht ist durch leibliche Abstammung, sondern in der absoluten Lebensfülle seiner Persönlichkeit (7, 15–19), 3. daß er zum Priester bestellt ist mit göttlichem Eidschwur (7, 20–22), und zwar 4. nicht als sterblicher Vorgänger anderer, sondern unwandelbar als der Ewiglebende, zum Heile aller, die sich durch ihn bei Gott vertreten lassen (7, 23–25).

 2. Die Erhabenheit des Priesters nach der Weise Melchisedeks über den levitischen Hohepriester v. 7, 26–9, 12 erweist sich

 a) durch seine Sündlosigkeit, vermöge deren er keines Opfers für sich bedarf, sowie durch sein einmaliges, keiner Wiederholung bedürftiges Sühnopfer für die Gemeinde (7, 26–28), b) durch den innergöttlichen himmlischen Bereich seines hohenpriesterlichen Waltens und zugleich königlichen Herrschens (8, 1–5), c) durch den auf Sündenvergebung beruhenden neuen Bund, dessen Stifter er geworden ist (8, 6–13), endlich d) durch die innerlich reinigende, vollendende Kraft seines Opfers. Im A. T. deutete schon die Einrichtung der Gotteswohnung, die Unzugänglichkeit des Allerheiligsten, auf die Unvollkommenheit der Stufe der Gottesgemeinschaft hin, zu welcher es erhob (9, 1–10), während das Selbstopfer Christi, der durch den Tod zu Gott ging (das Gegenbild des Eingangs des A.Tl. Hohenpriesters in das Allerheiligste) eine gewissenreinigende, vollendende Kraft hat, eine ewige Erlösung bewirkt und der Heilsgüter des N. Testamentes teilhaftig macht, dessen unverbrüchliche Gültigkeit eben auf seinem Opfertode beruht (11–28). Und so hat denn sein einmaliges Opfer, weil es die Verwirklichung des wesentlichen Willens Gottes ist, eine die Gläubigen für alle Zeiten vollendende Wirkung, während das alttest. Opfer schon in der Notwendigkeit seiner jährlichen Wiederholung das Zeichen seiner Unvollkommenheit und Unwirksamkeit an sich trug (10, 1–18).

 III. Das rechte Verhalten in der Wartezeit zwischen unseres Heiles Anfang und Vollendung c. 10, 19–13, 25.

 1. Der Verfasser ermahnt (10, 19–39) glaubensgetrost (im Gebet) zu dem eröffneten Allerheiligsten herzuzutreten (19–22), das Bekenntnis der wohlverbürgten Hoffnung festzuhalten (23), wechselseitig über sich zu wachen in Erwägung des unabwendbaren Gerichtes, welches alle diejenigen trifft, die das einmal erkannte Heil des neuen Bundes willentlich verleugnen (24–31), und