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nämlich einerseits Homologumena und Antilegomena, d. h. allgemein und teilweise als apostolisch anerkannte Schriften, andrerseits Atopa (Eusebius) oder Notha (Origenes), d. h. Schriften, die als heilige gelten wollten, von der Kirche aber verworfen wurden. Indem sie so die Homologumena und Antilegomena zu einer Klasse zusammenfassen und den Atopa oder Notha gegenüberstellen, bereiten sie damit die Anschauung vor, daß Homologumena und Antilegomena gleicherweise heilige Schriften und von wesentlich gleicher Würde seien, wenn auch jene durch die uralte allgemeine Anerkennung vor diesen einen Vorzug haben mögen. Daß aber allmählich auch dieser letztere Unterschied hinfiel, dies bewirkte die in den großen Lehrkämpfen gereifte Einsicht in den dogmatischen Wert der sog. Antilegomena, welche z. B. die wichtigsten Beweisstellen für die kirchliche Lehre von der Gottheit Christi darboten. Solche Stellen deckten den Mangel einer allseitigen Anerkennung, und man bezeichnete die Antilegomena und Homologumena jetzt gleicherweise als kanonische Schriften, weil sie gleicherweise dem „Kanon“, d. h. der Glaubensregel, entsprächen. Die zur kirchlichen Vorlesung zugelassenen Bücher, welche nicht apostolischen Ursprungs waren, nannte man jetzt „deuterokanonische“ oder „kirchliche“ Bücher; man unterschied sie ebenso von den kanonischen, als den apokryphischen, d. h. aus dem kirchlichen Gebrauch völlig ausgeschlossenen, weil verdammlichen Schriften. Später verloren sich indes diese Schriften mittlerer Stellung gänzlich aus dem kirchlichen Gebrauch, und man unterschied fortan nur kanonische und apokryphische Schriften. Von der Mitte des vierten Jahrhunderts an finden wir Verzeichnisse der kanonischen Schriften, welche in sich zusammenstimmen und auch die bisherigen Antilegomena bis auf die Apokalypse haben, und so konnte denn auf Synoden die Frage zuletzt auch formell zum Abschluß gebracht werden. Der sog. 60. Kanon, der ums Jahr 360 oder später versammelten Synode in Laodicea verbietet das Vorlesen aller nicht kanonischen Bücher und zählt hierauf alle kanonischen Bücher A. und N. Testaments auf, wobei alle unsere kanonischen Bücher genannt, die A.Tl. Apokryphen aber und die N.Tl. Apokalypse übergangen werden; allein er ist ein späterer Nachtrag; aber für die lateinische Kirche entschieden die Synoden zu Hippo Regius (393) und Karthago (397), wo Augustin es dahin brachte, daß der kirchliche Gebrauch entschied, und deshalb im A. Testament die Apokryphen, im Neuen aber alle Antilegomena, mit Einschluß der Apokalypse, für kanonisch erklärt wurden. Der römische Bischof Innocentius bestätigte (405) diesen Beschluß und er wurde in der lateinischen Kirche nicht weiter angefochten. Das Morgenland kam zu einem festen Codex erst unter und durch Justinian I.


§ 60.

 Bei diesem Beschlusse ist es seitdem verblieben. Zwar erwachte in den Reformatoren das Bewußtsein eines Unterschiedes zwischen den Homologumenen und Antilegomenen; Luther insonderheit unterschied die Epistel an die Hebräer, die des Jakobus und Judas und