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zu trinken, sie aber wiesen ihn zurück, um das Versprechen nicht zu brechen, das ihr Vater Jonadab ihnen abgenommen hatte. Darum soll aber auch das Haus Rechabs erhalten bleiben, wenn über Juda das Verderben kommt (c. 35).

 2. Zum Beweis der Unverbesserlichkeit des Volkes dient ferner das Verhalten gegen das Weissagungswort des HErrn c. 36.

 Jeremia bekommt Befehl, seine Weissagungen aufzuzeichnen und sie dem Volke vorzulesen, ob es sich vielleicht besinne und umkehre. Baruch liest sie dann im Vorhof des Tempels dem Volke, dann den Fürsten, und diese zuletzt dem Könige vor, dieser aber zerschneidet sie und wirft sie in das Feuer, weil darin von der Verheerung Jerusalems und der Wegführung nach Babel geschrieben stand. – Dafür wird dem Hause Davids und dem ganzen Volke verkündigt, daß die Drohung unweigerlich sich erfüllen werde, die Weissagungen aber muß der Prophet von neuem aufzeichnen (c. 36).

 3. Endlich erkennt man die absolute Unverbesserlichkeit des Volkes und die schlechthinige Notwendigkeit des Gerichtes aus seinem Verhalten gegen die Propheten c. 37. 38.

 Jeremia mahnt in der Zeit, wo das feindliche Heer den Ägyptern entgegengezogen ist, das Volk den Chaldäern sich zu ergeben. Darauf will er selbst die Stadt verlassen und in seine Heimat gehen, aber er wird unter dem Thore aufgehalten, zu den Fürsten zurückgeführt, von diesen geschlagen und in das Gefängnis gelegt. Zedekia läßt ihn holen und fragt ihn um ein Wort Gottes; obwohl er von dem Propheten sein Urteil hören muß, so mildert er dennoch sein Gefängnis (c. 37). Wieder ermahnt der Prophet das Volk, zu den Chaldäern hinauszugehen und sich ihnen freiwillig zu unterwerfen; darauf wird er in eine Grube voll Schlamms geworfen, worauf ihn ein Heide, Ebed Melech, rettet. Der König läßt ihn zu sich kommen und fragt ihn um ein Wort des HErrn. Der Prophet rät dem König, zu den Chaldäern zu gehen, dieser lehnt es aber aus Furcht vor den Fürsten ab, worauf der Prophet in das Tempelgefängnis zurückkehrt und hier bis zum Tage der Einnahme Jerusalems verbleibt (c. 38).

 Fünfter Abschnitt: Das Gericht über Jerusalem c. 39.

 Die Stadt Jerusalem wird eingenommen (39, 1–2), Zedekia wird von Nebukadnezar seiner Kinder beraubt und geblendet nach Babylon abgeführt, die Stadt aber und das Heiligtum verbrannt, endlich das ganze Volk in die Gefangenschaft geschleppt (3–10). Jeremia und Ebed Melech entrinnen dem Verderben (11–18).

 Sechster Abschnitt: Die Nachlese c. 40–45.

 1. Ismael und Gadalja c. 40–41, 10.

 Es läßt sich an, als wenn die Übriggebliebenen Frieden haben sollten. Die Versprengten sammeln sich: Gedalja als Staathalter, Jeremia als geistlicher Beistand leiteten die Kolonie in Mizpa (c. 40). Da überfällt Ismael, angereizt vom moabitischen König Baalis, den Gedalja, mordet ihn und